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Genügend Platz für einen Schulbau im Ortsbezirk 10?

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B 149 Betreff: Genügend Platz für einen Schulbau im Ortsbezirk 10? Vorgang: A 1359 FDP Die Größe der Baumaßnahme für das Holzpelletheizkraftwerkes von ca. 8,00 m auf 4,00 m würde einen potentiellen Schulneubau auf diesem Areal nicht behindern. Die vorgehaltene Grundstücksfläche für einen noch nicht absehbaren Schulneubau beträgt 7.928 m2, jedoch würde die Fläche, die das Holzpelletheizkraftwerk nebst Abstandsflächen beansprucht knapp 120 m2 betragen, was 1,5 % der Fläche für das Schulgelände entspricht. Gelegen in der südöstlichen Ecke des Baufeldes wäre das geplante Schulgebäude vermutlich nicht betroffen. Nachfolgend die Stellungnahmen zu den gestellten Fragen: zu 1. Das betreffende Grundstück für einen potentiellen Schulneubau befindet sich derzeit mit 82 % in Eigentum der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), 60314 Frankfurt am Main, Uhlandstraße 11 und mit 18 % in Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Sollte es nicht innerhalb von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes B 853 zu einem Schulneubau kommen, so steht dieser Bereich für eine weitere Wohnbebauung zur Verfügung. Eine Übertragung dieser Fläche an die WILMA für eine weitere Wohnbebauung oder eine andere Wohnungsbaugesellschaft kann daher erst ab Sept. 2014 in Betracht gezogen werden. zu 2. Folgende alternativen Standorte im Plangebiet für das Holzpelletheizkraftwerk wurden geprüft: - im Baufeld 2, rechtsseitig der Zufahrt in die Buswendeschleife, - innerhalb der Grüninsel der Buswendeschleife und - in der südwestlichen Ecke des Baufeldes 1 für eine Wohnbebauung oder ggf. Schule, hier: Berberitzenweg Ecke Prämäckerweg. Die beiden Standorte an der Buswendeschleife schieden aufgrund der problematischen Andienbarkeit und der möglichen Behinderung des Busverkehrs sowie aufgrund der kleinen Flächen als Standorte aus. Der Standort Berberitzenweg Ecke Prämäckerweg wurde zugunsten des nunmehr favorisierten Standortes verworfen. Der beantragte Standort gewährleistet die Vorteile eines optimalen Zuleitungsnetzes zu den Wohngebäuden und eine günstigere Andienbarkeit über die neue Erschließungsstraße. zu 3. Derzeit wird eine Baumassenstudie für eine dreizügige Grundschule mit Turnhalle entwickelt. Die Errichtung eines Holzpelletheizkraftwerkes in der südöstlichen Ecke des Baufeldes für die Schule widerspricht nicht einem potentiellen Schulneubau, da die beanspruchte Fläche dafür sehr gering ist, hier ca. 1,5 %. Siehe dazu auch Stellungnahmen zu den Fragen Nr. 1 und Nr. 5. zu 4. Der Magistrat erhebt keine Bedenken gegen die Maßnahme an dieser Stelle. zu 5. Ein Anschluss an das Blockheizkraftwerk "Oberer Ornberg" wurde im Zuge des Bebauungsplanverfahrens geprüft und daraufhin verworfen. Die Mainova als Betreiber dieses Kraftwerkes war zu keinen Konzessionen bezüglich der Preisgestaltung bereit, die Nutzung dieser Anlage erwies sich kostenintensiver als das Betreiben einer Holzpelletheizanlage. Mit der KEG wurde über einen Städtebaulichen Vertrag vom 20.11.2008 die Errichtung eines Holzpelletheizkraftwerkes vereinbart, nachdem ein Anschluss an das Heizkraftwerk "Oberer Ornberg" der MAINOVA sich als unwirtschaftlich erwiesen hatte. zu 6. Im Ortsbezirk sind derzeit keine weiteren Flächen für einen Schulbau vorgesehen. Wegen des abgeschlossenen Städtebaulichen Vertrages kann der Magistrat die genannte Fläche über den 10.09.2014 hinaus nicht für einen Schulbau vorhalten. zu 7. Die Absicht, die betreffende Fläche seitens der Stadt Frankfurt zu erwerben hängt von der Entscheidung des Magistrats (Schuldezernat) ab, dort eine Schule zu errichten. Über das Vorhalten von Schulbauflächen kann der Magistrat (Schuldezernat) Auskunft erteilen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.05.2011, OF 17/10 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 17.12.2010, A 1359 Auskunftsersuchen vom 07.06.2011, V 44 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 23.03.2011 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10 am 03.05.2011, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 149 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2011, TO I, TOP 57 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 149 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 06.06.2011, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 149 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie FDP und Bunte (= Zurückweisung) 2. Sitzung des OBR 10 am 07.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 44 2011 1. Die Vorlage B 149 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 17/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.08.2011, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 149 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie Bunte (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 396, 2. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 15.08.2011 Aktenzeichen: 40 2