Genügend Platz für einen Schulbau im Ortsbezirk 10?
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B
149 Betreff:
Genügend Platz für einen
Schulbau im Ortsbezirk 10? Vorgang: A 1359 FDP Die Größe der Baumaßnahme für das
Holzpelletheizkraftwerkes von ca. 8,00 m auf 4,00 m würde einen potentiellen
Schulneubau auf diesem Areal nicht behindern. Die vorgehaltene
Grundstücksfläche für einen noch nicht absehbaren Schulneubau beträgt 7.928 m2,
jedoch würde die Fläche, die das Holzpelletheizkraftwerk nebst Abstandsflächen
beansprucht knapp 120 m2 betragen, was 1,5 % der Fläche für das Schulgelände
entspricht. Gelegen in der südöstlichen Ecke des Baufeldes wäre das geplante
Schulgebäude vermutlich nicht betroffen. Nachfolgend die Stellungnahmen zu den gestellten
Fragen: zu 1. Das betreffende Grundstück für einen potentiellen
Schulneubau befindet sich derzeit mit 82 % in Eigentum der
Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG), 60314 Frankfurt am
Main, Uhlandstraße 11 und mit 18 % in Eigentum der Stadt Frankfurt am Main.
Sollte es nicht innerhalb von fünf Jahren nach Satzungsbeschluss des
Bebauungsplanes B 853 zu einem Schulneubau kommen, so steht dieser Bereich für
eine weitere Wohnbebauung zur Verfügung. Eine Übertragung dieser Fläche an die
WILMA für eine weitere Wohnbebauung oder eine andere Wohnungsbaugesellschaft
kann daher erst ab Sept. 2014 in Betracht gezogen werden. zu 2. Folgende alternativen Standorte im Plangebiet für
das Holzpelletheizkraftwerk wurden geprüft: - im Baufeld 2, rechtsseitig der Zufahrt in
die Buswendeschleife, - innerhalb der Grüninsel der Buswendeschleife
und - in der
südwestlichen Ecke des Baufeldes 1 für eine Wohnbebauung oder ggf. Schule, hier: Berberitzenweg
Ecke Prämäckerweg. Die
beiden Standorte an der Buswendeschleife schieden aufgrund der problematischen
Andienbarkeit und der möglichen Behinderung des Busverkehrs sowie aufgrund der
kleinen Flächen als Standorte aus. Der Standort Berberitzenweg Ecke
Prämäckerweg wurde zugunsten des nunmehr favorisierten Standortes verworfen.
Der beantragte Standort gewährleistet die Vorteile eines optimalen
Zuleitungsnetzes zu den Wohngebäuden und eine günstigere Andienbarkeit über die
neue Erschließungsstraße. zu 3. Derzeit wird eine Baumassenstudie für eine
dreizügige Grundschule mit Turnhalle entwickelt. Die Errichtung eines
Holzpelletheizkraftwerkes in der südöstlichen Ecke des Baufeldes für die Schule
widerspricht nicht einem potentiellen Schulneubau, da die beanspruchte Fläche
dafür sehr gering ist, hier ca. 1,5 %. Siehe dazu auch Stellungnahmen zu den
Fragen Nr. 1 und Nr. 5. zu 4. Der Magistrat erhebt keine Bedenken gegen die
Maßnahme an dieser Stelle. zu 5. Ein Anschluss an das Blockheizkraftwerk "Oberer
Ornberg" wurde im Zuge des Bebauungsplanverfahrens geprüft und daraufhin
verworfen. Die Mainova als Betreiber dieses Kraftwerkes war zu keinen
Konzessionen bezüglich der Preisgestaltung bereit, die Nutzung dieser Anlage
erwies sich kostenintensiver als das Betreiben einer Holzpelletheizanlage. Mit
der KEG wurde über einen Städtebaulichen Vertrag vom 20.11.2008 die Errichtung
eines Holzpelletheizkraftwerkes vereinbart, nachdem ein Anschluss an das
Heizkraftwerk "Oberer Ornberg" der MAINOVA sich als unwirtschaftlich erwiesen
hatte. zu 6. Im Ortsbezirk sind derzeit keine weiteren Flächen
für einen Schulbau vorgesehen. Wegen des abgeschlossenen Städtebaulichen
Vertrages kann der Magistrat die genannte Fläche über den 10.09.2014 hinaus
nicht für einen Schulbau vorhalten. zu 7. Die Absicht, die betreffende Fläche seitens der
Stadt Frankfurt zu erwerben hängt von der Entscheidung des Magistrats
(Schuldezernat) ab, dort eine Schule zu errichten. Über das Vorhalten von
Schulbauflächen kann der Magistrat (Schuldezernat) Auskunft erteilen.
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
23.05.2011, OF
17/10 dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
17.12.2010, A 1359
Auskunftsersuchen vom 07.06.2011, V 44 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 10
Versandpaket: 23.03.2011 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 10
am 03.05.2011, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 149
wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 1. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2011, TO I, TOP
57 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage B 149 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
1. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 06.06.2011, TO I, TOP 36
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 149
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Kenntnis
als Zwischenbericht) sowie FDP und Bunte (= Zurückweisung)
2. Sitzung des OBR 10
am 07.06.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 44 2011
1.
Die Vorlage B 149 wird zurückgewiesen.
2.
Die
Vorlage OF 17/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme 2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.08.2011, TO I, TOP
34 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 149
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (=
Kenntnis als Zwischenbericht) sowie Bunte (= Zurückweisung)
Beschlussausfertigung(en): § 396, 2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 15.08.2011 Aktenzeichen: 40 2