Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588
Vorlagentyp: V
Begründung
Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588 Der Weg vom Holunderweg, entlang der Hausnummer 175, führt auf den befestigen Weg durch die Grünanlage 588 und ist eine Direktverbindung zur Haltestelle Rotdornweg. Aufgrund kolportierter fehlender Eigentumsverhältnisse dieses Weges herrscht Unklarheit wer insbesondere z. B. für die Verkehrssicherungspflicht in den Angelegenheiten Wegeinstandsetzung oder Reinigung verantwortlich ist.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 16.05.2017, V 444
entstanden aus Vorlage:
OF 282/10 vom
27.04.2017 Betreff: Ungeklärte
Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage
588 Der
Weg vom Holunderweg, entlang der Hausnummer 175, führt auf den befestigen Weg
durch die Grünanlage 588 und ist eine Direktverbindung zur Haltestelle
Rotdornweg. Aufgrund kolportierter fehlender Eigentumsverhältnisse dieses Weges
herrscht Unklarheit wer insbesondere z. B. für die
Verkehrssicherungspflicht in den Angelegenheiten Wegeinstandsetzung oder
Reinigung verantwortlich ist.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung
und Berichterstattung gebeten, ob es zutrifft, dass es sich bei diesem Weg um sogenanntes Niemandsland handelt und wer
Beispielsweise für die Instandsetzung und Reinigung dieses Weges
verantwortlich/zuständig ist. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.08.2017, ST 1487
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.02.2018, ST 296
Antrag vom
23.04.2018, OF
504/10
Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 857
Aktenzeichen: 67 0