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Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588

Vorlagentyp: V

Begründung

Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588 Der Weg vom Holunderweg, entlang der Hausnummer 175, führt auf den befestigen Weg durch die Grünanlage 588 und ist eine Direktverbindung zur Haltestelle Rotdornweg. Aufgrund kolportierter fehlender Eigentumsverhältnisse dieses Weges herrscht Unklarheit wer insbesondere z. B. für die Verkehrssicherungspflicht in den Angelegenheiten Wegeinstandsetzung oder Reinigung verantwortlich ist.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 16.05.2017, V 444 entstanden aus Vorlage: OF 282/10 vom 27.04.2017 Betreff: Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588 Der Weg vom Holunderweg, entlang der Hausnummer 175, führt auf den befestigen Weg durch die Grünanlage 588 und ist eine Direktverbindung zur Haltestelle Rotdornweg. Aufgrund kolportierter fehlender Eigentumsverhältnisse dieses Weges herrscht Unklarheit wer insbesondere z. B. für die Verkehrssicherungspflicht in den Angelegenheiten Wegeinstandsetzung oder Reinigung verantwortlich ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es zutrifft, dass es sich bei diesem Weg um sogenanntes Niemandsland handelt und wer Beispielsweise für die Instandsetzung und Reinigung dieses Weges verantwortlich/zuständig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1487 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 296 Antrag vom 23.04.2018, OF 504/10 Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 857 Aktenzeichen: 67 0