Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST
296
Betreff: Ungeklärte
Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage
588 Der Eigentümer der Grundstücke
Gemarkung Bonames, Flur 14, Flurstücke 54/211 und 54/174 hat gemäß § 928 BGB
gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht (die Aufgabe des Eigentums) erklärt.
Der Verzicht wurde im Grundbuch eingetragen. Das Grundstück wird dadurch
"herrenlos".
Gemäß § 928 (2) BGB steht das
Recht auf Aneignung der aufgegebenen Grundstücke dem Fiskus des Landes zu, in
dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich
als Eigentümer in das Grundstück eintragen lässt. Dies ist bisher noch nicht
erfolgt. Da das Grundbuchamt dem Magistrat
bisher nicht darlegen konnte, ob bzw. wann das Land Hessen über die Aufgabe des
Eigentums informiert wurde, ist eine kurzfristige Klärung der
Eigentumsverhältnisse mit dem Land Hessen nicht realisierbar. Auf den Grundstücken führt ein befestigter Weg vom
Holunderweg entlang der Grünanlage 588 zum Azaleenweg. Da es sich hierbei um
eine öffentlich zugängliche Verkehrsfläche handelt, die im Unterhaltungsbereich
des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) - 66.62 - liegt, werden
die regelmäßigen Begehungen von deren Seite übernommen, obwohl der Stadt
Frankfurt hier die gesetzliche Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht
noch nicht obliegt. Die Verkehrsfläche befindet sich derzeit in einem
verkehrssicheren Zustand. Bei Bedarf würde das ASE Maßnahmen zur
Wegeinstandsetzung ergreifen. Die Reinigung und der Winterdienst auf dem Weg
wird bis zur abschließenden Klärung im Sinn der Anliegerpflicht vom
Grünflächenamt übernommen Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 16.05.2017, V 444
Antrag vom
23.04.2018, OF
504/10
Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 857