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Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 296 Betreff: Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588 Der Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Bonames, Flur 14, Flurstücke 54/211 und 54/174 hat gemäß § 928 BGB gegenüber dem Grundbuchamt den Verzicht (die Aufgabe des Eigentums) erklärt. Der Verzicht wurde im Grundbuch eingetragen. Das Grundstück wird dadurch "herrenlos". Gemäß § 928 (2) BGB steht das Recht auf Aneignung der aufgegebenen Grundstücke dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundstück eintragen lässt. Dies ist bisher noch nicht erfolgt. Da das Grundbuchamt dem Magistrat bisher nicht darlegen konnte, ob bzw. wann das Land Hessen über die Aufgabe des Eigentums informiert wurde, ist eine kurzfristige Klärung der Eigentumsverhältnisse mit dem Land Hessen nicht realisierbar. Auf den Grundstücken führt ein befestigter Weg vom Holunderweg entlang der Grünanlage 588 zum Azaleenweg. Da es sich hierbei um eine öffentlich zugängliche Verkehrsfläche handelt, die im Unterhaltungsbereich des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) - 66.62 - liegt, werden die regelmäßigen Begehungen von deren Seite übernommen, obwohl der Stadt Frankfurt hier die gesetzliche Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht noch nicht obliegt. Die Verkehrsfläche befindet sich derzeit in einem verkehrssicheren Zustand. Bei Bedarf würde das ASE Maßnahmen zur Wegeinstandsetzung ergreifen. Die Reinigung und der Winterdienst auf dem Weg wird bis zur abschließenden Klärung im Sinn der Anliegerpflicht vom Grünflächenamt übernommen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.05.2017, V 444 Antrag vom 23.04.2018, OF 504/10 Auskunftsersuchen vom 08.05.2018, V 857