Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588 Der Weg vom Holunderweg, entlang der Hausnummer 175, führt auf den befestigen Weg durch die Grünanlage 588 und ist eine Direktverbindung zur Haltestelle Rotdornweg. Aufgrund kolportierter fehlender Eigentumsverhältnisse dieses Weges herrscht Unklarheit wer insbesondere z. B. für die Verkehrssicherungspflicht in Punkto Wegeinstandsetzung oder Reinigung verantwortlich ist.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 27.04.2017,
OF 282/10 Betreff: Ungeklärte Eigentumsverhältnisse/Zuständigkeiten des
Weges vom Holunderweg zur Grünanlage 588 Der Weg vom Holunderweg, entlang der Hausnummer 175,
führt auf den befestigen Weg durch die Grünanlage 588 und ist eine
Direktverbindung zur Haltestelle Rotdornweg. Aufgrund kolportierter fehlender
Eigentumsverhältnisse dieses Weges herrscht Unklarheit wer insbesondere
z. B. für die Verkehrssicherungspflicht in Punkto
Wegeinstandsetzung oder Reinigung verantwortlich ist.
Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat
beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen
und zu berichten, ob es zutrifft, dass es sich bei diesem Weg um sogenanntes
Niemandsland handelt und wer Beispielsweise für die Instandsetzung und
Reinigung dieses Weges verantwortlich / zuständig ist. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR
10 am 16.05.2017, TO II, TOP 1 Beschluss: Auskunftsersuchen V 444 2017
Die Vorlage OF
282/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme