Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazu
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 418
entstanden aus Vorlage:
OF 252/2 vom
06.04.2017 Betreff: Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze
gehören dazu Vorgang: OA 318/13 OBR 2; ST 1615/13; OA 319/13 OBR 2; ST
1616/13 In seiner Stellungnahme ST 1615 teilt der Magistrat
mit: "Der aktuelle Bebauungsplanentwurf setzt um das Studentenwohnheim an der
Bockenheimer Warte ein Baufeld fest, sodass von einem Erhalt des
denkmalgeschützten Gebäudes ausgegangen werden kann. Sollte es dennoch zu einem
Abriss kommen, wird der Magistrat sich dafür einsetzen, dass die wegfallenden
Studierendenwohnungen zeitnah und in gleicher Zahl ersetzt werden." Aus dem in der Stellungnahme erwähnten
Bebauungsplanentwurf wurde zwischenzeitlich ein rechtsgültiger Bebauungsplan
(Bebauungsplan Nr. 569). Der Ortsbeirat bittet um die Beantwortung folgender
Fragen: 1. Wird das denkmalgeschützte Gebäude
an der Bockenheimer Warte (Bockenheimer Landstraße 135) als
Studierendenwohnheim mit Mietpreisen im unteren Bereich erhalten bleiben?
2. Falls 1.) Ja: Bestehen
Möglichkeiten, dieses Wohnheim zu erweitern/vergrößern? 3. Falls 1.) Nein: a) Warum nicht? b) Wird an gleicher Stelle wie bisher ein
Studierendenwohnheim mit bezahlbarem Wohnraum in der Bockenheimer Landstraße
135 errichtet werden oder hält der Magistrat etwa das sogenannte
Studierendenwohnheim (Smart Apartment 26-33m2, ab 590 Euro pro Monat -
siehe www.the-flag.de/standorte/the-flag-bockenheim-frankfurt.de/) in der
Gräfstraße (Philosophicum) für den von ihm erwähnten
Ersatz? Begründung: Nach über drei Jahren besteht Interesse am aktuellen
Stand. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
04.02.2013, OA 318
Anregung vom
04.02.2013, OA 319
Stellungnahme
des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1615
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.12.2013, ST 1616
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.07.2017, ST 1274
Aktenzeichen: 64 0