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Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazu

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 24.04.2017, V 418 entstanden aus Vorlage: OF 252/2 vom 06.04.2017 Betreff: Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazu Vorgang: OA 318/13 OBR 2; ST 1615/13; OA 319/13 OBR 2; ST 1616/13 In seiner Stellungnahme ST 1615 teilt der Magistrat mit: "Der aktuelle Bebauungsplanentwurf setzt um das Studentenwohnheim an der Bockenheimer Warte ein Baufeld fest, sodass von einem Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes ausgegangen werden kann. Sollte es dennoch zu einem Abriss kommen, wird der Magistrat sich dafür einsetzen, dass die wegfallenden Studierendenwohnungen zeitnah und in gleicher Zahl ersetzt werden." Aus dem in der Stellungnahme erwähnten Bebauungsplanentwurf wurde zwischenzeitlich ein rechtsgültiger Bebauungsplan (Bebauungsplan Nr. 569). Der Ortsbeirat bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wird das denkmalgeschützte Gebäude an der Bockenheimer Warte (Bockenheimer Landstraße 135) als Studierendenwohnheim mit Mietpreisen im unteren Bereich erhalten bleiben? 2. Falls 1.) Ja: Bestehen Möglichkeiten, dieses Wohnheim zu erweitern/vergrößern? 3. Falls 1.) Nein: a) Warum nicht? b) Wird an gleicher Stelle wie bisher ein Studierendenwohnheim mit bezahlbarem Wohnraum in der Bockenheimer Landstraße 135 errichtet werden oder hält der Magistrat etwa das sogenannte Studierendenwohnheim (Smart Apartment 26-33m2, ab 590 Euro pro Monat - siehe www.the-flag.de/standorte/the-flag-bockenheim-frankfurt.de/) in der Gräfstraße (Philosophicum) für den von ihm erwähnten Ersatz? Begründung: Nach über drei Jahren besteht Interesse am aktuellen Stand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.02.2013, OA 318 Anregung vom 04.02.2013, OA 319 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1615 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1274 Aktenzeichen: 64 0