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Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazu

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

dazu Vorgang: OA 319/13 OBR 2; ST 1615/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: In seiner oben angeführten Stellungnahme teilt der Magistrat mit: "Der aktuelle Bebauungsplanentwurf setzt um das Studentenwohnheim an der Bockenheimer Warte ein Baufeld fest, so dass von einem Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes ausgegangen werden kann. Sollte es dennoch zu einem Abriss kommen, wird der Magistrat sich dafür einsetzen, dass die wegfallenden Studierendenwohnungen zeitnah und in gleicher Zahl ersetzt werden." Aus dem in der ST erwähnten Bebauungsplanentwurf wurde zwischenzeitlich ein rechtsgültiger Bebauungsplan (B 569). Der Ortsbeirat bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wird das denkmalgeschützte Gebäude an der Bockenheimer Warte (Bockenheimer Landstraße 135) als Studierendenwohnheim mit Mietpreisen im unteren Bereich erhalten bleiben?
  2. Falls 1.) "Ja": Bestehen Möglichkeiten dieses Wohnheim zu erweitern/vergrößern?
  3. Falls 1.) "Nein": a) Warum nicht? b) Wird an gleicher Stelle wie bisher ein Studierendenwohnheim mit bezahlbarem Wohnraum in der Bockenheimer Landstraße 135 errichtet werden? c) Oder hält der Magistrat etwa das sogenannte Studierendenwohnheim ("Smart Apartment" 26-33m2, ab € 590 pro Monat*) in der Gräfstraße (Philosophicum) für den von ihm erwähnten Ersatz? Begründung: Nach über drei Jahren besteht Interesse am aktuellen Stand.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2017, OF 252/2 Betreff: Kulturcampus: Bezahlbare Wohnheimplätze gehören dazu Vorgang: OA 319/13 OBR 2; ST 1615/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: In seiner oben angeführten Stellungnahme teilt der Magistrat mit: "Der aktuelle Bebauungsplanentwurf setzt um das Studentenwohnheim an der Bockenheimer Warte ein Baufeld fest, so dass von einem Erhalt des denkmalgeschützten Gebäudes ausgegangen werden kann. Sollte es dennoch zu einem Abriss kommen, wird der Magistrat sich dafür einsetzen, dass die wegfallenden Studierendenwohnungen zeitnah und in gleicher Zahl ersetzt werden." Aus dem in der ST erwähnten Bebauungsplanentwurf wurde zwischenzeitlich ein rechtsgültiger Bebauungsplan (B 569). Der Ortsbeirat bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wird das denkmalgeschützte Gebäude an der Bockenheimer Warte (Bockenheimer Landstraße 135) als Studierendenwohnheim mit Mietpreisen im unteren Bereich erhalten bleiben? 2. Falls 1.) "Ja": Bestehen Möglichkeiten dieses Wohnheim zu erweitern/vergrößern? 3. Falls 1.) "Nein": a) Warum nicht? b) Wird an gleicher Stelle wie bisher ein Studierendenwohnheim mit bezahlbarem Wohnraum in der Bockenheimer Landstraße 135 errichtet werden? c) Oder hält der Magistrat etwa das sogenannte Studierendenwohnheim ("Smart Apartment" 26-33m2, ab € 590 pro Monat*) in der Gräfstraße (Philosophicum) für den von ihm erwähnten Ersatz? Begründung: Nach über drei Jahren besteht Interesse am aktuellen Stand. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.02.2013, OA 319 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1615 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 2 am 24.04.2017, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 418 2017 Die Vorlage OF 252/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU