Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung gehören dazu
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1616
Betreff: Kulturcampus: Ausreichend Plätze für Kinderbetreuung gehören dazu Der aktuelle Bebauungsplanentwurf setzt allgemeine Wohngebiete, Misch- und Kerngebiete sowie Sondergebiete - Kultur/Wissenschaft - fest. In diesen Baugebieten ist die Realisierung von Kinderbetreuungseinrichtungen planungsrechtlich zulässig. Dies ermöglicht eine größtmögliche Flexibilität in der Verortung der einzelnen Einrichtungen für Kinderbetreuung und eine möglichst wohnungsnahe Versorgung des Gebiets mit sozialer Infrastruktur. Darüber hinaus wird im Süden des Areals eine ca. 2.500 qm große Fläche als "Fläche für den Gemeinbedarf -Kindertagsstätte-" festgesetzt. Neben der Errichtung neuer Betreuungseinrichtungen ist vorgesehen, die Kindertagesstätte im Studierendenhaus zu erhalten und zu erweitern. Im Rahmen des ersten Bauvorhabens an der Bockenheimer Landstraße (Baufeld 12) ist eine erste neue Kindertagesstätte in Planung. Das Fachamt führt zurzeit weiterführende Gespräche über das weitere Verfahren, die Herstellung, Finanzierung und Verortung der Kindertagesstätten. Es wird in diesem Rahmen die Frage der Einbeziehung des Ortsbeirats und der Kinderbeauftragten erläutern. Auch über die Planung eines Grundschulangebotes in den Stadtteilen Westend und Bockenheim werden aktuell Gespräche geführt. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass diese Thematik stadtteilweit geführt werden muss und sich die Nachfrage nach neuen Grundschulplätzen nicht alleine aus dem Bebauungsplangebiet "Kulturcampus" akquiriert.