Rechtsanspruch auf Grundschulkinderbetreuung auch im Ortsbezirk 9
Vorlagentyp: V
Fragen an den Magistrat
- Wie ist derzeit der Versorgungsgrad an Grundschulbetreuungsplätzen in den drei Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim?
- Welche Schulen im Ortsbezirk beteiligen sich bereits am Pakt für den Nachmittag oder bewerben sich gerade darum?
- Haben sich Schulen und Betreuungseinrichtungen aus dem Ortsbezirk für die Pilotregion beworben und wenn ja, sind sie ausgewählt worden?
- Wie wird das vereinheitlichte Modell der Ganztagsbetreuung für Schulkinder konkret aussehen?
Kontext
Ab dem Jahr 2025 gilt auch für Grundschulkinder ein Rechtsanspruch auf Betreuung. Derzeit gibt es in Frankfurt eine Vielzahl an Betreuungsmöglichkeiten für Grundschulkinder; unter anderem können Schulen auch in den sogenannten Pakt für den Nachmittag eintreten oder sich für unterschiedliche Profile anmelden. Das Dezernat arbeitet nach eigenen Angaben gerade an einer Vereinheitlichung der Modelle und will im kommenden Schuljahr einige Pilotregionen einrichten. Dies löst aber noch nicht das Problem der mangelnden Betreuungsplätze im Ortsbezirk.
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
Sitzung
42
OBR 9
TO I, TOP 4
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
43
OBR 9
TO I, TOP 4
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
44
OBR 9
TO I, TOP 4
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
45
OBR 9
TO I, TOP 5
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
46
OBR 9
TO I, TOP 4
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
1
OBR 9
TO I, TOP 10
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Auf die Stellungnahme des Magistrats wird verzichtet.
Zustimmung:
Alle