Durchfahrverbot Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach
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Auskunftsersuchen vom 05.12.2016, V 291
entstanden aus Vorlage: OF 99/11 vom 21.11.2016
Betreff: Durchfahrverbot Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, ob das Durchfahrverbot für Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen für das Wohngebiet Seckbach weiterhin kontrolliert wird und wie in Zukunft sichergestellt werden soll, das s dies auch eingehalten wird. Begründung: Jeden Tag durchfahren mehrfach Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen das Wohngebiet Seckbach, hier insbesondere die Wilhelmshöher Straße. Diese ist aufgrund der baulichen Situation und des engen, historischen Ortskerns nicht für den Schwerlastverkehr geeignet. Bereits in den vergangenen Jahren gab es dazu Anfragen an den Magistrat. Bis heute ist keine Verbesserung festzustellen, der Schwerlastverkehr nimmt eher zu. Dies bedeutet eine enorme Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner der Wilhelmshöher Straße und verursacht Schäden an der Bausubstanz der bestehenden Immobilien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11