Durchfahrtsverbot Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 601
Betreff: Durchfahrtsverbot Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach Die originär für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei führt lediglich im Rahmen der Streifen Kontrollen durch. Eine im Jahr 2016 durchgeführte Verkehrserhebung ergab, dass die absoluten Zahlen des Schwerlastverkehrs im Wohngebiet Seckbach, seit dem Jahr 2004, lediglich marginal gestiegen sind; bezogen auf das erhöhte Gesamtverkehrsaufkommen ist der Schwerlastverkehrsanteil sogar etwas gesunken.