Durchfahrtsverbot Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST
601
Betreff: Durchfahrtsverbot
Lastkraftwagen ab 7,5 Tonnen im Wohngebiet Seckbach Die originär für den fließenden
Verkehr zuständige Landespolizei führt lediglich im Rahmen der Streifen
Kontrollen durch. Eine im Jahr 2016 durchgeführte Verkehrserhebung
ergab, dass die absoluten Zahlen des Schwerlastverkehrs im Wohngebiet Seckbach,
seit dem Jahr 2004, lediglich marginal gestiegen sind; bezogen auf das
erhöhte Gesamtverkehrsaufkommen ist der Schwerlastverkehrsanteil sogar
etwas gesunken.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 05.12.2016, V 291
Antrag vom
16.07.2018, OF
388/11
Anregung vom 13.08.2018, OA 292