Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B
165 Betreff:
Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, §
3111 - OA 292/18 OBR 11 -
Zu 1.: Zur Entlastung der Ortslage Seckbach von
gebietsfremdem Durchgangsverkehr ist die Verbesserung des Verkehrsflusses auf
alternativen Routen grundsätzlich ein geeigneter Ansatz. Eine bevorzugte
Führung im Zuge der B 521 Nordumgehung Bergen - Vilbeler Landstraße -
Friedberger Landstraße wäre insofern konsequent. Das Potenzial für eine
Verkehrsverlagerung wird jedoch kurz- bis mittelfristig als begrenzt angesehen,
da zu den Hauptverkehrszeiten sowohl auf der B 521 (nördliche Friedberger
Landstraße) als auch auf der Hanauer Landstraße häufig Staus auftreten, die aus
nicht auflösbaren Kapazitätsengpässen im weiteren innerstädtischen Netz
resultieren und nicht ohne Weiteres aufgelöst werden können. Erst langfristig
kann bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen
Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen
gewonnen werden.
Zu 2.: Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre
Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer
Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und
die Unfallkommission (UKO) vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die
Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie
sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in
kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf
Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen
priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung
eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es
innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die
Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist
erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich
zu realisieren ist noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die
Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als
förderlich erachtet wird. An den beiden genannten Örtlichkeiten liegen keine
Unfallschwerpunkte vor. Zu 3.: Wie auch die Städtische Verkehrspolizei muss die
Landespolizei aufgrund der personellen Situation Prioritäten setzen. Die
personalintensive Überwachung des Durchfahrtsverbots für
Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ginge zulasten der Überwachung von zum Beispiel
rotlichtbedingten Unfallschwerpunkten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
13.08.2018, OA 292
Anregung an
den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4933
Anregung vom
29.10.2019, OA 491
Anregung vom
07.02.2022, OA 140
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 4, 10, 11, 16 Versandpaket: 15.05.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR
11 am 17.06.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 165 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (=
Kenntnis) 32. Sitzung des OBR 4
am 18.06.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung GRÜNE (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR
10 am 18.06.2019, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR
16 am 18.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage B 165 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
16 am 20.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage B 165 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 64
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 165 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
33. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 22
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 165 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
32. Sitzung des OBR
16 am 17.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
3 WBE, CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen 1 WBE, BFF
und FDP (= Zurückweisung) 34. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 24
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en):
§
4680, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019