Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165 Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3111 - OA 292/18 OBR 11 - Zu 1.: Zur Entlastung der Ortslage Seckbach von gebietsfremdem Durchgangsverkehr ist die Verbesserung des Verkehrsflusses auf alternativen Routen grundsätzlich ein geeigneter Ansatz. Eine bevorzugte Führung im Zuge der B 521 Nordumgehung Bergen - Vilbeler Landstraße - Friedberger Landstraße wäre insofern konsequent. Das Potenzial für eine Verkehrsverlagerung wird jedoch kurz- bis mittelfristig als begrenzt angesehen, da zu den Hauptverkehrszeiten sowohl auf der B 521 (nördliche Friedberger Landstraße) als auch auf der Hanauer Landstraße häufig Staus auftreten, die aus nicht auflösbaren Kapazitätsengpässen im weiteren innerstädtischen Netz resultieren und nicht ohne Weiteres aufgelöst werden können. Erst langfristig kann bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden. Zu 2.: Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. An den beiden genannten Örtlichkeiten liegen keine Unfallschwerpunkte vor. Zu 3.: Wie auch die Städtische Verkehrspolizei muss die Landespolizei aufgrund der personellen Situation Prioritäten setzen. Die personalintensive Überwachung des Durchfahrtsverbots für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ginge zulasten der Überwachung von zum Beispiel rotlichtbedingten Unfallschwerpunkten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.08.2018, OA 292 Anregung an den Magistrat vom 19.08.2019, OM 4933 Anregung vom 29.10.2019, OA 491 Anregung vom 07.02.2022, OA 140 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4, 10, 11, 16 Versandpaket: 15.05.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 165 wird zurückgewiesen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen CDU und BFF (= Kenntnis) 32. Sitzung des OBR 4 am 18.06.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und dFfm gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung GRÜNE (= Enthaltung) 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: a) Die Vorlage B 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 16 am 20.08.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage B 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 64 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 32. Sitzung des OBR 16 am 17.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis. Abstimmung: 3 WBE, CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen 1 WBE, BFF und FDP (= Zurückweisung) 34. Sitzung des Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 4680, 34. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 29.10.2019