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Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 165

Betreff: Verkehrsberuhigung Wilhelmshöher Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.09.2018, § 3111 - OA 292/18 OBR 11 - Zu

  1. : Zur Entlastung der Ortslage Seckbach von gebietsfremdem Durchgangsverkehr ist die Verbesserung des Verkehrsflusses auf alternativen Routen grundsätzlich ein geeigneter Ansatz. Eine bevorzugte Führung im Zuge der B 521 Nordumgehung Bergen - Vilbeler Landstraße - Friedberger Landstraße wäre insofern konsequent. Das Potenzial für eine Verkehrsverlagerung wird jedoch kurz- bis mittelfristig als begrenzt angesehen, da zu den Hauptverkehrszeiten sowohl auf der B 521 (nördliche Friedberger Landstraße) als auch auf der Hanauer Landstraße häufig Staus auftreten, die aus nicht auflösbaren Kapazitätsengpässen im weiteren innerstädtischen Netz resultieren und nicht ohne Weiteres aufgelöst werden können. Erst langfristig kann bei Realisierung der im nordöstlichen Stadtraum vorgesehenen Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen Spielraum für weitere Verkehrsverlagerungen gewonnen werden. Zu 2.: Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. An den beiden genannten Örtlichkeiten liegen keine Unfallschwerpunkte vor. Zu 3.: Wie auch die Städtische Verkehrspolizei muss die Landespolizei aufgrund der personellen Situation Prioritäten setzen. Die personalintensive Überwachung des Durchfahrtsverbots für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ginge zulasten der Überwachung von zum Beispiel rotlichtbedingten Unfallschwerpunkten.

Beratungsverlauf 9 Sitzungen

Sitzung 32
OBR 11
TO II, TOP 11
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 165 wird zurückgewiesen.
Zustimmung:
SPD Linke Grüne FDP
Ablehnung:
CDU BFF
Sitzung 32
OBR 4
TO II, TOP 10
Angenommen
Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
SPD CDU Bff Und Dffm
Enthaltung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 32
OBR 10
TO II, TOP 27
Angenommen
Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 16
TO I, TOP 21
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 16
TO I, TOP 6
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage B 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 32
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 64
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung 33
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 22
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage B 165 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION
Sitzung 32
OBR 16
TO I, TOP 7
Angenommen
Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke
Ablehnung:
BFF FDP
Sitzung 34
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 24
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 165 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke