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Modellprojekt Entschilderung Schwanheims

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 207 entstanden aus Vorlage: OF 239/6 vom 05.10.2016 Betreff: Modellprojekt Entschilderung Schwanheims Vorgang: OM 1382/12 OBR 6; ST 1769/12; OM 2572/13 OBR 6; ST 52/14; ST 929/14; OM 4438/15 OBR 6; ST 205/16 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu beantworten: 1. Was ist aus dem Modellprojekt der ehemaligen schwarz-grünen Stadtregierung hinsichtlich der Entschilderung Schwanheims geworden? 2. Wann soll auf dem letzten Teilstück der Rheinlandstraße (zwischen Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße) Tempo 30 endlich eingeführt werden? Begründung: Seit Jahren wurde vom Ortsbeirat mehrheitlich Tempo 30 in ganz Schwanheim mehrfach beschlossen. Der Beschluss, Schwanheim in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln, folgt dem Vorschlag des Magistrats, in Schwanheim in einem Pilotversuch möglichst viele Verkehrsschilder wegfallen zu lassen. Dieses Pilotprojekt wurde dem Ortsbeirat bereits im Jahr 2012 vom ehemaligen Verkehrsdezernenten Stefan Majer persönlich vorgestellt. Von diesem selbst wurde der Ortsbeirat gebeten, Entsprechendes zu beschließen (s. a. ST 1769). Mit der Vorlage OM 2572 wurde der Bitte des Verkehrsdezernenten durch den Ortsbeirat gefolgt. Jedoch lässt die Umsetzung nun seit Jahren ohne Fortschritt auf sich warten. In der letzten Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 205, war der Magistrat zuversichtlich, noch im ersten Halbjahr eine Tempo-30-Zone in ganz Schwanheim umsetzen zu können. Das erste Halbjahr 2016 ist nun auch wieder vergangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1769 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2572 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 52 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 929 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4438 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 205 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1792 Aktenzeichen: 32 1