Modellprojekt Entschilderung Schwanheims
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 207
entstanden aus Vorlage:
OF 239/6 vom
05.10.2016 Betreff: Modellprojekt Entschilderung Schwanheims
Vorgang: OM 1382/12 OBR 6; ST 1769/12; OM 2572/13 OBR 6; ST 52/14;
ST 929/14; OM 4438/15 OBR 6; ST 205/16 Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Fragen zu
beantworten: 1. Was ist aus dem Modellprojekt der
ehemaligen schwarz-grünen Stadtregierung hinsichtlich der Entschilderung
Schwanheims geworden? 2.
Wann soll auf dem letzten Teilstück der Rheinlandstraße (zwischen
Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße)
Tempo 30 endlich eingeführt werden? Begründung: Seit Jahren wurde vom Ortsbeirat mehrheitlich Tempo
30 in ganz Schwanheim mehrfach beschlossen. Der Beschluss, Schwanheim in eine
Tempo-30-Zone umzuwandeln, folgt dem Vorschlag des Magistrats, in Schwanheim in
einem Pilotversuch möglichst viele Verkehrsschilder wegfallen zu lassen. Dieses
Pilotprojekt wurde dem Ortsbeirat bereits im Jahr 2012 vom ehemaligen
Verkehrsdezernenten Stefan Majer persönlich vorgestellt. Von diesem selbst
wurde der Ortsbeirat gebeten, Entsprechendes zu beschließen (s. a.
ST 1769). Mit der Vorlage OM 2572 wurde der Bitte des
Verkehrsdezernenten durch den Ortsbeirat gefolgt. Jedoch lässt die Umsetzung
nun seit Jahren ohne Fortschritt auf sich warten. In der letzten Stellungnahme
des Magistrats vom 01.02.2016, ST 205, war der Magistrat zuversichtlich, noch
im ersten Halbjahr eine Tempo-30-Zone in ganz Schwanheim umsetzen zu können.
Das erste Halbjahr 2016 ist nun auch wieder vergangen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
- Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1382
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.11.2012, ST 1769
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2013, OM 2572
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.01.2014, ST 52
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.07.2014, ST 929
Anregung an den
Magistrat vom 08.09.2015, OM 4438
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.02.2016, ST 205
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.12.2016, ST 1792
Aktenzeichen: 32 1