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Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1769 Betreff: Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen! 1. Die dem Ortsbeirat in dessen Sitzung vom 21.08.2012 vorgestellte Planung bezüglich der Rheinlandstraße zwischen Martinskirchstraße und Ferdinand-Dirichs-Weg wird kurzfristig umgesetzt. 2. In der Stellungnahme ST 22 des Magistrats vom 11.01.2010 wurde die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der Rheinlandstraße zwischen Geisenheimer Straße und Schwanheimer Straße bereits ausführlich behandelt. Die Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h nach § 3 Absatz 3 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist nur nach Maßgabe des § 45 Abs.9 StVO möglich. Insbesondere muss auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen. Bei Anordnungen wegen einer besonderen Gefahrenlage kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur Streckenabschnitte in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt, oder wenn der Zugang einer Kita oder Schule der Grundstufe bzw. Sekundarstufe I unmittelbar von der betreffenden Straße aus erfolgt. Diese Voraussetzungen liegen in dem benannten Bereich nicht vor. Anordnungen aus Lärmschutzgründen kommen nur unter den Voraussetzungen der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) in Betracht. In dem Bereich zwischen Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße besteht lediglich eine Bebauung im nördlichen Bereich. Der südliche Bereich grenzt unmittelbar an den Schwanheimer Wald. Die nur einseitige Bebauung lässt eine Anordnung auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen ebenfalls nicht zu. Den Intentionen des Ortsbeirats könnte jedoch dergestalt entsprochen werden, dass über das Projekt "Entschilderung Schwanheim" der Stadtteil in eine Tempo-30-Zone umgewandelt wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1382 Antrag vom 18.08.2015, OF 1433/6 Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4438 Antrag vom 05.10.2016, OF 239/6 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 207