Umgestaltung der Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST
1769
Betreff: Umgestaltung der
Rheinlandstraße Tempo 30 in ganz Schwanheim einführen! 1. Die dem Ortsbeirat in dessen Sitzung vom 21.08.2012
vorgestellte Planung bezüglich der Rheinlandstraße zwischen Martinskirchstraße
und Ferdinand-Dirichs-Weg wird kurzfristig umgesetzt. 2. In der Stellungnahme ST 22 des Magistrats vom
11.01.2010 wurde die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in der
Rheinlandstraße zwischen Geisenheimer Straße und Schwanheimer Straße bereits
ausführlich behandelt. Die
Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h nach § 3
Absatz 3 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist nur nach Maßgabe des § 45
Abs.9 StVO möglich. Insbesondere muss auf Grund der besonderen örtlichen
Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen. Bei Anordnungen wegen einer besonderen
Gefahrenlage kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen
Gegebenheiten nur Streckenabschnitte in Betracht, deren Unfallgeschehen
erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt, oder wenn der
Zugang einer Kita oder Schule der Grundstufe bzw. Sekundarstufe I unmittelbar
von der betreffenden Straße aus erfolgt. Diese Voraussetzungen liegen in dem
benannten Bereich nicht vor. Anordnungen aus Lärmschutzgründen kommen nur unter
den Voraussetzungen der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum
Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) in Betracht. In
dem Bereich zwischen Schwanheimer Bahnstraße und Geisenheimer Straße besteht
lediglich eine Bebauung im nördlichen Bereich. Der südliche Bereich grenzt
unmittelbar an den Schwanheimer Wald. Die nur einseitige Bebauung lässt eine
Anordnung auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen ebenfalls nicht zu. Den Intentionen des Ortsbeirats könnte jedoch
dergestalt entsprochen werden, dass über das Projekt "Entschilderung
Schwanheim" der Stadtteil in eine Tempo-30-Zone umgewandelt wird.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.08.2012, OM 1382
Antrag vom
18.08.2015, OF
1433/6
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4438
Antrag vom
05.10.2016, OF
239/6
Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 207