Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Tempo-30-Zone in Schwanheim endlich umsetzen!

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4438 entstanden aus Vorlage: OF 1433/6 vom 18.08.2015 Betreff: Tempo-30-Zone in Schwanheim endlich umsetzen! Vorgang: OM 1382/12 OBR 6; ST 1769/12; OM 2572/13 OBR 6; ST 52/14; ST 929/14 Der Magistrat wird gebeten, die mit der Vorlage OM 2572 eingeforderte Tempo-30-Zone in Schwanheim entsprechend seiner bereits vor über einem Jahr erfolgten positiven Stellungnahme auch endlich umzusetzen (siehe ST 929). Begründung: Seit Jahren wurde vom Ortsbeirat mehrfach mehrheitlich Tempo 30 für ganz Schwanheim beschlossen. Letztmalig mit o. g. Vorlage OM 2572. Die Anregung, Schwanheim in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln, folgt dem Vorschlag des Magistrats, in Schwanheim in einem Pilotversuch möglichst viele Verkehrsschilder wegfallen zu lassen. Sollte Schwanheim in eine Tempo-30-Zone umgewandelt werden können, würden nur noch insgesamt sechs Schilder an den drei Eingangsstraßen Schwanheims bezüglich der Geschwindigkeit benötigt - zuzüglich etwaiger Piktogramme an bestimmten Stellen. Dieses Pilotprojekt wurde dem Ortsbeirat bereits im Jahr 2012 vom Verkehrsdezernenten Stefan Majer persönlich vorgestellt. Dieser selbst hatte den Ortsbeirat gebeten, das entsprechende Projekt zu beschließen (s. a. ST 1769). Mit der Vorlage OM 2572 wurde der Bitte des Verkehrsdezernenten durch den Ortsbeirat gefolgt. Jedoch lässt die Umsetzung nun seit einem Jahr ohne Fortschritt auf sich warten. Der Ortsbeirat ist der Auffassung, dass Pilotversuche durchaus in einer angemessenen Zeit nach Verkündigung offizieller Stellen auch begonnen werden sollten. Die Zeit ist reif. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1382 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2012, ST 1769 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2572 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 52 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 929 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 205 Antrag vom 05.10.2016, OF 239/6 Auskunftsersuchen vom 01.11.2016, V 207 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1