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Litfaßsäulen bzw. Werbetafeln

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

  1. Welche Ämter müssen bei der Aufstellung einer Litfaßsäule bzw. Werbetafel beteiligt werden und ihre Zustimmung geben?
  2. Wurden bei den Litfaßsäulen bzw. Werbetafeln, die zuletzt im Ortsbezirk 6 aufgestellt wurden, alle zuständigen Ämter befragt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie lauteten die Stellungnahmen?
  3. Wie kann sichergestellt werden, dass bei jeder Genehmigung einer Litfaßsäule oder einer großen Werbetafel im öffentlichen Raum wirklich immer das Straßenverkehrsamt, die Unfallkommission und die Verkehrspolizei einbezogen werden?
  4. Wann wurde jeweils die Genehmigung für die Litfaßsäulen in der Königsteiner Straße Höhe Hausnummer 81 und Höhe Hausnummer 143 erteilt?
  5. Trifft es zu, dass in Unterliederbach (Königsteiner Straße) Litfaßsäulen ohne Genehmigung aufgestellt wurden?
  6. Inwieweit wurden bestehende Ortsbeiratsbeschlüsse, hier die Vorlage OM 4535 zur Gestaltung eines Platzes, bei der Standortauswahl berücksichtigt?
  7. Wann kann der Ortsbeirat 6 damit rechnen, dass die Säule vor der Tankstelle entfernt wird, um mit den Planungen für das Entree fortzufahren?

Begründung

Vorgang: OM 4535/19 OBR 6; ST 1607/19 In den letzten Wochen wurden in Unterliederbach, Königsteiner Straße Höhe Hausnummer 81 bzw. Hausnummer 143, und auch an anderen Orten neue Litfaßsäulen bzw. Werbetafeln installiert. Dabei gab es viel Kritik an den ausgewählten Standorten, zum einem wegen Sichtbehinderung und zum anderen, weil eine der Flächen, nach Beschluss des Ortsbeirats, für etwas anderes vorgesehen war. In der letzten Ortsbeiratssitzung konnte die Vermutung nicht ausgeräumt werden, dass bei einigen Standorten der erforderliche Genehmigungsweg nicht vollständig eingehalten wurde und die Verkehrssicherheit der ausgewählten Standorte nicht beachtet wurde.

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