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Unterliederbach: Wie kann die Gestaltung des Stadtteilentrees irgendwann doch noch umgesetzt werden?

Vorlagentyp: V

Begründung

Stadtteilentrees irgendwann doch noch umgesetzt werden? Vorgang: OM 4535/19 OBR 6; ST 1607/19; V 132/21 OBR 6; ST 2220/21 Bereits seit Jahren setzt sich der Ortsbeirat 6 für eine Gestaltung des Entrees von Unterliederbach (u. a. mit einem Willkommensschild) ein. Nachdem zunächst verkehrstechnische und rechtliche Fragen zu klären waren, wurde dann eine Litfaßsäule auf der für das Willkommensschild vorgesehenen Fläche aufgestellt, und als der Ortsbeirat die ihm angebotene Ersatzfläche annehmen wollte und Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget für eine Anschubfinanzierung bereitgestellt hatte, scheiterte die Gestaltung des Entrees an der Haushaltskonsolidierung. Der Ortsbeirat wurde dann mit einem Ortstermin vertröstet, bei dem offene Fragen (Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 132) geklärt werden sollten. Bei diesem Ortstermin wurde die bereits bekannte Ersatzfläche (siehe Foto) bestätigt und die Vertreter des ASE erklärten sich bereit, notwendige Hülsen etc. anzubringen. Die Fragen zu den (rechtlichen) Voraussetzungen und zu den Kosten konnten aber nicht beantwortet werden. Auch wenn der Ortsbeirat den Austausch mit den zuständigen Ämtern vor Ort grundsätzlich begrüßt, stellt sich in diesem konkreten Fall die Frage nach dem Hintergrund und der Sinnhaftigkeit des Ortstermins.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.02.2022, V 311 entstanden aus Vorlage: OF 328/6 vom 24.01.2022 Betreff: Unterliederbach: Wie kann die Gestaltung des Stadtteilentrees irgendwann doch noch umgesetzt werden? Vorgang: OM 4535/19 OBR 6; ST 1607/19; V 132/21 OBR 6; ST 2220/21 Bereits seit Jahren setzt sich der Ortsbeirat 6 für eine Gestaltung des Entrees von Unterliederbach (u. a. mit einem Willkommensschild) ein. Nachdem zunächst verkehrstechnische und rechtliche Fragen zu klären waren, wurde dann eine Litfaßsäule auf der für das Willkommensschild vorgesehenen Fläche aufgestellt, und als der Ortsbeirat die ihm angebotene Ersatzfläche annehmen wollte und Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget für eine Anschubfinanzierung bereitgestellt hatte, scheiterte die Gestaltung des Entrees an der Haushaltskonsolidierung. Der Ortsbeirat wurde dann mit einem Ortstermin vertröstet, bei dem offene Fragen (Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 132) geklärt werden sollten. Bei diesem Ortstermin wurde die bereits bekannte Ersatzfläche (siehe Foto) bestätigt und die Vertreter des ASE erklärten sich bereit, notwendige Hülsen etc. anzubringen. Die Fragen zu den (rechtlichen) Voraussetzungen und zu den Kosten konnten aber nicht beantwortet werden. Auch wenn der Ortsbeirat den Austausch mit den zuständigen Ämtern vor Ort grundsätzlich begrüßt, stellt sich in diesem konkreten Fall die Frage nach dem Hintergrund und der Sinnhaftigkeit des Ortstermins. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, möglichst ohne weiteren Ortstermin die nachfolgenden (teils bereits in dem Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 132 gestellten) Fragen zu beantworten: 1. Wie hoch sind die für die Gestaltung des Entrees veranschlagten Kosten? 2. Welche Voraussetzungen müssen noch erfüllt werden, damit die Umsetzung endlich erfolgen kann? 3. Wurde zwischenzeitlich geprüft, ob an dem Willkommensschild die zweite Platte mit den lokalen Unternehmen umgesetzt werden kann? Wenn ja, wurden bereits Anstrengungen unternommen, um ggf. die erforderlichen Genehmigungen einzuholen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1607)? 4. Wie kann der Ortsbeirat bei der Umsetzung unterstützen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4535 Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2019, ST 1607 Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 132 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2220 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2022, ST 1178 Aktenzeichen: 66 7

Verknüpfte Vorlagen