Litfaßsäulen bzw. Werbetafeln
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1: Für jede neu zu errichtende Werbeanlage (ausgenommen Moskitorahmen) benötigt der Konzessionsnehmer eine Baugenehmigung einschließlich einer Sondernutzungserlaubnis. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens werden immer die Bauaufsicht (als Herrin des Verfahrens), das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie die Unfallkommission Frankfurt beteiligt. Sofern im Einzelfall erforderlich, werden auch andere Genehmigungsbehörden mit eingebunden, so beispielsweise das Denkmalamt oder das Regierungspräsidium Darmstadt. Zu 2: Sämtliche Werbeanlagen, die durch den Konzessionsnehmer im öffentlichen Raum neu errichtet werden, durchlaufen das dargestellte Genehmigungsverfahren. Dabei setzen die Genehmigungen zwingend voraus, dass alle beteiligten Genehmigungsbehörden dem Vorhaben zustimmen. Dies gilt auch für die angesprochenen Werbeanlagen im Bereich der Königsteiner Straße. Dem Magistrat ist nicht bekannt, dass Werbeanlagen ohne die erforderliche Genehmigung errichtet wurden. Zu 3: Die Bauaufsicht Frankfurt bearbeitet die Antragsverfahren zentral in der Abteilung "Fachdienste" in Form eines standardisierten Verfahrens und gewährleistet so, dass sämtliche Genehmigungsbehörden eingebunden werden. Zu 4: Die Genehmigungen für die Litfaßsäule auf Höhe der Hausnummer 143 wurde am 05.11.2019 erteilt, die Genehmigungen für die Litfaßsäule auf Höhe der Hausnummer 81 am 26.03.2020. Zu 5: Nein, siehe Ziffer 2. Zu 6: Werbeanlagen unterliegen den Genehmigungsregularien der Hessischen Bauordnungsrechts (HBO). Diese legen fest, welche Aspekte im jeweiligen Genehmigungsverfahren zwingend zu beachten sind. Sofern diese zwingenden gesetzlichen Aspekte durch den Antragssteller beachtet werden, besteht für diesen ein (einklagbarer) Rechtsanspruch auf Erteilung der erforderlichen Baugenehmigung. Die jeweiligen Fachämter berücksichtigen Ortsbeiratsbeschlüsse in ihren Stellungnahmen. Zu 7: Der Magistrat hat dem Ortsbeirat zwischenzeitlich eine Fläche gegenüber dem bisher favorisierten Standort angeboten, um dort das vom Ortsbeirat in der OM 4535 skizzierte Vorhaben (Willkommensschild) zu realisieren.