Litfaßsäulen bzw. Werbetafeln
Antrag
Der Ortsbeirat wird um Auskunft gebeten,
- welche Ämter müssen bei der Aufstellung einer Litfaßsäule bzw. Werbetafeln beteiligt werden und ihre Zustimmung geben. 2. wurden bei den Litfaßsäulen bzw. Werbetafeln, die zuletzt im Ortsbezirk 6 aufgestellt wurden, alle zuständigen Ämter befragt? Wenn nein. warum nicht? Wenn ja, wie waren die Stellungnahmen? 3. wie sichergestellt werden kann, dass bei jeder Genehmigung einer Litfaßsäule oder großen Werbetafel im öffentlichen Raum wirklich immer das Straßenverkehrsamt, die Unfallkommission und die Verkehrspolizei einbezogen werden. 4. wann wurde die Genehmigung für die Litfaßsäulen in Höhe Königsteiner Straße 81 und wann für die in Höhe Königsteiner Straße 143 erteilt? 5. ob es zutrifft, dass in Unterliederbach (Königsteiner Straße) Litfaßsäulen ohne Genehmigung aufgestellt wurden.
- Inwieweit wurden bestehende Ortsbeiratsbeschlüsse, hier die OM 4535/2019 zur Gestaltung von Plätzen, bei der Standortauswahl berücksichtigt?
- Wann kann der Ortsbeirat 6 damit rechnen, dass die Säule vor der Tankstelle entfernt wird, um mit den Planungen für das Entree fortzufahren?
Begründung
Vorgang: OM 4535/19 OBR 6; ST 1607/19 In den letzten Wochen wurden in Unterliederbach, Königsteiner Straße Höhe Hausnr. 81 bzw. Hausnr. 143, und auch an anderen Orten neue Litfaßsäulen bzw. Werbetafeln installiert. Dabei gab es viel Kritik an den ausgewählten Standorten. Zum einem wegen Sichtbehinderung und zum anderen, weil eine der Flächen, nach Beschluss des Ortsbeirats, für etwas anderes vorgesehen war. In der letzten Ortsbeiratssitzung konnte die Vermutung nicht ausgeräumt werden, dass bei einigen Standorten der erforderliche Genehmigungsweg nicht vollständig eingehalten wurde und die Verkehrssicherheit der ausgewählten Standorte nicht beachtet wurde. Daher