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Thudichumstraße und Hausener Weg zur Tempo-30-Straße erklären?

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

Ist es richtig, dass auf Verkehrswegen, auf den en Bussen verkehren, keine Tempo-30-Zonen eingerichtet werden dürfen?Trifft es zu, dass die Stadt an die VGF Strafzahlungen leisten muss, wenn auf Bustrassen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingeführt wird?

Begründung

Die Thudichumstraße und der Hausener Weg sind im Ortskern Rödelheim die einzig verbliebenen Straßen, in der Tempo 50 gefahren werden kann. Alle Nebenstraßen gehören zu Tempo-30-Zonen. Auch die Ortsdurchfahrt, die Lorscher Straße - von der Glashüttener Straße bis zur Sternbrücke - ist auf 30 km/h beschränkt. Mit einer Anpassung an diese Begebenheit würde der Ortskern Rödelheim eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung erhalten. Das ist sowohl in klimapolitischer Hinsicht als auch in verkehrstechnischer Hinsicht von Vorteil: Eine einheitliche Begrenzung im Stadtteil würde die Akzeptanz seitens der Verkehrsteilnehmer stärken und Missverständnisse vermeiden helfen. Damit wird auch die Sicherheit in den anderen Bereichen erhöht, für die bereits Tempo 30 gilt.