Die Stadt Frankfurt und die AWO XLIII - Bildungsdezernat
Bericht
Durch den Anfangsverdacht bei der Flüchtlingshilfe war beim Stadtschulamt klar, dass es sich um eine größere Prüfung handeln würde. Eine solche Prüfung ließ sich aufgrund der personellen Ressourcen nur schwer im laufenden Dienstbetrieb durchführen. Darüber hinaus verfügen bei der Stadt Frankfurt am Main nur sehr wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine Ausbildung als Finanzbuchhalterin bzw. Finanzbuchhalter u. ä., sodass eine solch komplexe und tiefere Prüfung der Bücher und Unterlagen der Träger nicht möglich ist. Um eine tiefergehende und gründliche Prüfung eines Trägers bis ins Detail vornehmen zu können, benötigt es einen Wirtschaftsprüfer oder zumindest Finanzbuchhalter. Durch die enge Begleitung des Wirtschaftsprüfers ist es gelungen, entsprechende Erfahrungen beim städtischen Personal aufzubauen und zu vertiefen. Die Kosten für die Prüfung der AWO belaufen sich auf 71.069,78 EUR. Sie werden der AWO nicht in Rechnung gestellt. In beiden Prüfungen des Revisionsamtes wurde weder das eine noch das andere empfohlen. Hierzu liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor. Die Möglichkeit des Betruges wurde im Kita-Bereich nicht ausgeblendet, sondern ergab sich aus den vorgelegten Unterlagen der AWO nicht. Die Abrechnungen der Träger werden auf Plausibilität geprüft, eine weitergehende Prüfung der Abrechnungen der Träger erfolgt stichprobenartig und dann auch für den gesamten Träger. Hierzu liegen dem Magistrat keine Erkenntnisse vor. Die AWO befindet sich derzeit in der Umstrukturierung und Neuordnung. Das Ergebnis des Wirtschaftsprüfers und die daraus resultierenden Erkenntnisse wurden bisher dem Träger noch nicht bekannt gegeben. Erst wenn diese Prozesse abgeschlossen sind, lässt sich dieser Komplex auswerten. Im Zuständigkeitsbereich der Fachaufsicht von Kindertageseinrichtungen liegt zuvorderst die Überprüfung der Einhaltung des Kinderschutzes. Dazu zählt auch die adäquate Ausstattung mit Personal. Die ordnungsgemäße Vergütung der Mitarbeitenden obliegt dem jeweiligen Träger in seiner Arbeitgeberfunktion. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Ausstattung von Kindertagesbetreuungseinrichtungen mit Fachkräften werden laufend (regulär einmal im Jahr, anlassbezogen auch unterjährig) überprüft. Die Trägerhoheit ist als Trägerautonomie im SGB VIII (§ 4) festgeschrieben. Sie schreibt die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Jugendhilfe und die Achtung der Selbständigkeit der freien Träger fest. Da Bundesrecht über Landesrecht steht, gilt sie auch in Hessen und Frankfurt am Main. Auf diese Trägerautonomie beziehen sich zudem mehrere Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung. Das Stadtschulamt leistet seine Auszahlungen auf der Basis von Platzpauschalen, die mit den Trägern im Rahmen der Finanzierungsvereinbarung festgelegt werden. Da diese Verhandlungen meist im laufenden Jahr für das Jahr stattfinden, basiert die Förderung auf dem Vorjahr. Die Endabrechnung anhand der belegten Plätze erfolgt dann auf der Basis der aktuell gültigen Platzkosten. Dadurch ergibt sich ein finanzieller Puffer. Bei der AWO führt dies 2017 zu einer geringfügigen Nachzahlung in Höhe von 18.000 EUR, in 2018 waren es rund 76.000 EUR und 2019 befindet sich gerade in der Bearbeitung. Die Zahlen der AWO sind bezüglich anderer Träger nicht auffällig. Die ordnungsgemäße Dokumentation der Belegungszahlen obliegt dem Träger im Rahmen seiner Trägerautonomie. Die Plausibilitätskontrollen umfassen mehrere Ebenen. Zum einen prüft das Stadtschulamt Abweichungen gegenüber dem Kosten- und Finanzierungsplan, Antrag und dem Verwendungsnachweis und der Endabrechnung. Darüber hinaus erfolgt ein Abgleich mit ähnlichen großen Trägern bzw. anderen Einrichtungen. In einem weiteren Schritt wird die Anzahl der betreuten Kinder bzw. die Kosten pro Platz mit anderen Einrichtungen/Trägern verglichen. Im Rahmen der stichprobenartigen Prüfung werden vom Stadtschulamt weitergehende Unterlagen und Belege beim Träger angefordert. Darüber hinaus steht das Stadtschulamt in ständigem Kontakt mit den Trägern und prüft vor Ort die Einrichtungen. Das ergibt sich aus dem Vereinsrecht. Ob eine solche Regelung sinnvoll ist oder nicht, wird nicht auf Magistratsebene entschieden. Im Rahmen der Essensversorgung in den Frankfurter Schulen kann eine Schule auch einen Kioskbetrieb wünschen. Dieser wird dann in den Räumen der Schulcafeteria angeboten. Der Caterer hat keinen Zugriff auf zusätzliche Räume. Die Pachtverträge werden den geänderten Anforderungen, sowohl rechtlich als auch durch Erfahrungen aus der Praxis, stets angepasst. Durch die unterschiedlichen Vertragslaufzeiten kann die Situation entstehen, dass ein Caterer an der einen Schule noch in der Laufzeit eines älteren Vertrags gebunden ist und bei einer neuen Ausschreibung für einen anderen Standort einen anderen Vertrag erhält. Die Stadt Frankfurt am Main wurde durch eine Selbstanzeige des ASB über den Sachverhalt informiert. Bei einer hausinternen Revision des ASB wurden unrechtmäßige Abrechnungen im Zeitraum (ca. 2015 - 2018) entdeckt, die darauf schließen ließen, dass auch ein Schaden für die Stadt Frankfurt am Main entstanden ist. Einen Nachweis, ob und in welcher Höhe ein Schaden für die Stadt Frankfurt am Main entstanden ist, wurde nicht gefunden. Daher wurde eine Ausgleichszahlung angeboten. Die vorgelegten Unterlagen wurden entsprechend geprüft. Aufgrund der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit der Unterlagen wurde die Ausgleichszahlung angenommen. Der ASB hatte zu der Zeit ein einfaches Kassensystem mit Einzelbuchung an den Cafeterien im Einsatz. Diese waren in den Stoßzeiten nicht schnell genug bedienbar, sodass Beträge im Nachgang händisch eingegeben wurden. Dabei wurden kleine Beträge zusammengefasst und versehentlich als Schüleressen gebucht. Es war keine Absicht zum Betrug oder persönliche Bereicherung nachweisbar. Das Kassensystem wurde mittlerweile an allen Cafeterien, in denen der ASB Pächter ist, gegen ein modernes System ausgetauscht. Im Zuge dieser Prüfung wurden auch die Abrechnungen der anderen Pächter überprüft. Es waren keine Unregelmäßigkeiten erkennbar. Identisch zur Antwort 22. Der ASB hat personelle Konsequenzen aus dem Vorgang gezogen. In welchen Fällen Anzeige erstattet wird, bleibt in der Entscheidung des Verantwortlichen. Ob es dabei in der Privatwirtschaft ein übliches Verfahren gibt, kann nicht beurteilt werden.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Zurückweisung)