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Drohende Verjährung der Rückforderungen an die AWO vermeiden!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.09.2020, NR 1281 Betreff: Drohende Verjährung der Rückforderungen an die AWO vermeiden! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sämtliche Zuwendungsbescheide an die AWO aus nicht verjährten Zeiträumen rückwirkend aufzuheben mit dem Ziel, die AWO dazu zu bewegen, alle zur Prüfung dieser Bescheide erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Die Aufhebung kann mit dem Hinweis versehen werden, dass sie zurückgenommen wird, wenn innerhalb der vom Magistrat festzusetzen Frist die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Die Vollständigkeit der Unterlagen ist dabei vom Revisionsamt festzustellen. Begründung: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2020 berichtete der Leiter des Revisionsamtes über die Ergebnisse seiner Prüfung, ob städtische Zuschüsse an die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Frankfurt auftragsgerecht und wirtschaftlich verwendet wurden. Grundlage hierzu war ein entsprechender Auftrag, der im Januar 2020 durch die Stadtverordnetenversammlung erteilt wurde. Der Amtsleiter erläuterte, dass die Prüfung bislang nur sehr unzureichend erfolgen konnte, da weder der Bundesverband der AWO noch der Kreisverband Frankfurt kooperativ sei. Die Bitte des Revisionsamtes an die AWO, entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen, sei "barsch abgelehnt" worden. Weiterhin berichtete er, dass etwa die Hälfte der Ämter Zuschüsse beschieden oder ausgezahlt habe, obwohl das nicht den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung entsprach. Auch würden nur etwas mehr als die Hälfte der Ämter das EU-Beihilferecht berücksichtigen. Problematisch ist dabei, dass durch die Verzögerungstaktik Ansprüche der Stadt an die AWO verjähren könnten, weil eine Prüfung durch die Stadt nicht möglich war. Die Verjährung kann jedoch dadurch unterbrochen werden, dass Zuwendungsbescheide rückwirkend aufgehoben werden. In diesem Fall müsste die AWO die entsprechenden Zahlungen an die Stadt zurückerstatten oder gegen die Aufhebung klagen und im Rahmen dieser Klage die geforderten Unterlagen vorlegen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, alle Zuwendungsbescheide an die AWO aus nicht verjährten Zeiträumen aufzuheben, um die drohende Verjährung zu vermeiden. Sollte die AWO dann die erforderlichen Unterlagen vorlegen, kann die Aufhebung wieder zurückgenommen werden. Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Helmut Alt Stadtv. Valentin Dillig Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Monika Krause Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn Stadtv. Horst Reschke Stadtv. Reinhard Stammwitz Stadtv. Oliver Wurtz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 28.08.2020, B 431 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Ältestenausschuss Versandpaket: 07.10.2020 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ältestenausschusses am 01.10.2020, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Beratung der Vorlage NR 1281 auf den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage B 431 zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert wird. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 1281 zur Beratung an den Ausschuss für Bildung und Integration delegiert wird. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 26.10.2020, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 431 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1281 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 431 = Kenntnis, NR 1281 = Annahme) FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (B 431 = Kenntnis, NR 1281 = Ablehnung) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Die Vorlage B 431 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 1281 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6422, 48. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 § 6662, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 Aktenzeichen: 51

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