Drohende Verjährung der Rückforderungen an die AWO vermeiden!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.09.2020, NR 1281 Betreff: Drohende Verjährung der Rückforderungen
an die AWO vermeiden! Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, sämtliche
Zuwendungsbescheide an die AWO aus nicht verjährten Zeiträumen rückwirkend
aufzuheben mit dem Ziel, die AWO dazu zu bewegen, alle zur Prüfung dieser
Bescheide erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Die Aufhebung kann mit dem
Hinweis versehen werden, dass sie zurückgenommen wird, wenn innerhalb der vom
Magistrat festzusetzen Frist die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen
vorgelegt werden. Die Vollständigkeit der Unterlagen ist dabei vom Revisionsamt
festzustellen. Begründung: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der
Frankfurter Stadtverordnetenversammlung am 29.09.2020 berichtete der Leiter des
Revisionsamtes über die Ergebnisse seiner Prüfung, ob städtische Zuschüsse an
die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Frankfurt auftragsgerecht und wirtschaftlich
verwendet wurden. Grundlage hierzu war ein entsprechender Auftrag, der im
Januar 2020 durch die Stadtverordnetenversammlung erteilt wurde. Der Amtsleiter
erläuterte, dass die Prüfung bislang nur sehr unzureichend erfolgen konnte, da
weder der Bundesverband der AWO noch der Kreisverband Frankfurt kooperativ sei.
Die Bitte des Revisionsamtes an die AWO, entsprechende Unterlagen zur Verfügung
zu stellen, sei "barsch abgelehnt" worden. Weiterhin berichtete er, dass etwa
die Hälfte der Ämter Zuschüsse beschieden oder ausgezahlt habe, obwohl das
nicht den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung entsprach. Auch würden nur
etwas mehr als die Hälfte der Ämter das EU-Beihilferecht berücksichtigen.
Problematisch ist dabei, dass durch die Verzögerungstaktik Ansprüche der Stadt
an die AWO verjähren könnten, weil eine Prüfung durch die Stadt nicht möglich
war. Die Verjährung kann jedoch dadurch unterbrochen werden, dass
Zuwendungsbescheide rückwirkend aufgehoben werden. In diesem Fall müsste die
AWO die entsprechenden Zahlungen an die Stadt zurückerstatten oder gegen die
Aufhebung klagen und im Rahmen dieser Klage die geforderten Unterlagen
vorlegen. Der Magistrat soll daher beauftragt
werden, alle Zuwendungsbescheide an die AWO aus nicht verjährten Zeiträumen
aufzuheben, um die drohende Verjährung zu vermeiden. Sollte die AWO dann die
erforderlichen Unterlagen vorlegen, kann die Aufhebung wieder zurückgenommen
werden. Antragsteller:
AfD
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Dr. Helmut
Alt Stadtv.
Valentin Dillig
Stadtv. Markus
Fuchs Stadtv.
Monika Krause
Stadtv. Dr. Dr. Rainer Rahn
Stadtv. Horst
Reschke
Stadtv. Reinhard Stammwitz
Stadtv. Oliver
Wurtz Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Bericht des
Magistrats vom 28.08.2020, B 431
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Bildung und Integration
Ältestenausschuss Versandpaket: 07.10.2020 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des
Ältestenausschusses am 01.10.2020, TO I, TOP 7
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ältestenausschuss die Beratung der Vorlage NR 1281 auf den Ausschuss für
Bildung und Integration delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 48. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.10.2020, TO I, TOP 7
Beschluss: 1. Es dient zur
Kenntnis, dass die Vorlage B 431 zur nochmaligen Beratung an den Ausschuss
für Bildung und Integration delegiert wird. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass die Vorlage NR 1281 zur Beratung an den Ausschuss für Bildung
und Integration delegiert wird. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 42. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 26.10.2020, TO I, TOP 21
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 431 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
NR 1281 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRANKFURTER gegen
FDP (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und
FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: AfD (B 431 = Kenntnis, NR 1281 = Annahme) FRAKTION und
ÖkoLinX-ARL (B 431 = Kenntnis, NR 1281 = Ablehnung)
49. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2020, TO II, TOP 44
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 431 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
NR 1281 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Zurückweisung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER
und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en):
§ 6422, 48. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.10.2020 § 6662, 49. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 05.11.2020 Aktenzeichen: 51