U 4-Lückenschluss: Universitätsanbindung ohne Parkuntertunnelung
Vorlagentyp: V
Begründung
Der Gesamtverkehrswert einer solchen Streckenführung erscheint wesentlich größer als bei allen bisher diskutierten Varianten.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1568
entstanden aus Vorlage:
OF 1033/2 vom
17.02.2020 Betreff: U 4-Lückenschluss: Universitätsanbindung
ohne Parkuntertunnelung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob die Variantenstudie der VGF um eine vierte Variante ergänzt
werden kann, die wie folgt konstruiert und auf dem Plan in der Anlage
eingezeichnet ist:
1. Der
Lückenschluss wird durch die VGF-Variante 1c hergestellt (Vorteil: dies ist
eine der kostengünstigsten Varianten) - roter Abschnitt. 2. Ein
Verbindungstunnel wird wie folgt gebaut: Abzweig von der 1c-Strecke westlich
der Bundesbank analog zum Verlauf der VGF-Variante 3e, Abbiegung auf das
Universitätsgelände unter der Siolistraße zur Station "Universität" nordöstlich
des Theodor-W.-Adorno-Platzes, Weiterführung nach Osten und Anschluß an die
U-Bahn-Stammstrecke A nördlich der Station "Holzhausenstraße" - blauer
Abschnitt. 3. Der Verbindungstunnel
wird unter dem Miquelknoten mit der 1c-Strecke verknüpft - linker grüner
Abschnitt. 4. Der Verbindungstunnel
wird von seinem östlichen Ast auch in nördlicher Richtung mit der A-Strecke
verbunden - rechter grüner Abschnitt. Vorteile dieser Lösung wären: - Zentrale Anbindung der Universität. - Keine Belastung der
Grünanlagen. - Möglichkeit
der Überkreuzverbindung von U 1, U 2, U 3, U 4 und U 8
über die parallelen Strecken, sodass auch von der A-Strecke aus Züge zum
Hauptbahnhof und von der verlängerten D-Strecke aus Züge zur Hauptwache fahren
könnten. Begründung: Der Gesamtverkehrswert einer solchen Streckenführung
erscheint wesentlich größer als bei allen bisher diskutierten Varianten.
Anlage 1 (ca.
180 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
24.06.2020, OF
1102/2
Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.08.2020, ST 1412
Antrag vom
04.07.2022, OF
429/2
Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2
am 24.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69 0