Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

U 4-Lückenschluss: Universitätsanbindung ohne Parkuntertunnelung

Vorlagentyp: V

Begründung

Der Gesamtverkehrswert einer solchen Streckenführung erscheint wesentlich größer als bei allen bisher diskutierten Varianten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1568 entstanden aus Vorlage: OF 1033/2 vom 17.02.2020 Betreff: U 4-Lückenschluss: Universitätsanbindung ohne Parkuntertunnelung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Variantenstudie der VGF um eine vierte Variante ergänzt werden kann, die wie folgt konstruiert und auf dem Plan in der Anlage eingezeichnet ist: 1. Der Lückenschluss wird durch die VGF-Variante 1c hergestellt (Vorteil: dies ist eine der kostengünstigsten Varianten) - roter Abschnitt. 2. Ein Verbindungstunnel wird wie folgt gebaut: Abzweig von der 1c-Strecke westlich der Bundesbank analog zum Verlauf der VGF-Variante 3e, Abbiegung auf das Universitätsgelände unter der Siolistraße zur Station "Universität" nordöstlich des Theodor-W.-Adorno-Platzes, Weiterführung nach Osten und Anschluß an die U-Bahn-Stammstrecke A nördlich der Station "Holzhausenstraße" - blauer Abschnitt. 3. Der Verbindungstunnel wird unter dem Miquelknoten mit der 1c-Strecke verknüpft - linker grüner Abschnitt. 4. Der Verbindungstunnel wird von seinem östlichen Ast auch in nördlicher Richtung mit der A-Strecke verbunden - rechter grüner Abschnitt. Vorteile dieser Lösung wären: - Zentrale Anbindung der Universität. - Keine Belastung der Grünanlagen. - Möglichkeit der Überkreuzverbindung von U 1, U 2, U 3, U 4 und U 8 über die parallelen Strecken, sodass auch von der A-Strecke aus Züge zum Hauptbahnhof und von der verlängerten D-Strecke aus Züge zur Hauptwache fahren könnten. Begründung: Der Gesamtverkehrswert einer solchen Streckenführung erscheint wesentlich größer als bei allen bisher diskutierten Varianten. Anlage 1 (ca. 180 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.06.2020, OF 1102/2 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2020, OM 6248 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1412 Antrag vom 04.07.2022, OF 429/2 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2022, OM 2451 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69 0

Verknüpfte Vorlagen