Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 22.10.2019, V 1442
entstanden aus Vorlage:
OF 418/7 vom
21.10.2019 Betreff: Aufklärung bezüglich der Liegenschaft
Hausener Weg 120 Im September des vergangenen Jahres wurde in der
Ortsbeiratssitzung die Umwandlung der Liegenschaft Hausener Weg 120
vorgestellt. Zwei Personengruppen, die gegenwärtig auf dem engen Wohnungsmarkt
in Frankfurt besondere Schwierigkeiten haben, eine Wohnung zu finden, sollten
hier eine angemessene Unterkunft erhalten und zwar Geflüchtete und Studierende.
Diese eindeutige Nutzungsbeschränkung wurde in der Baugenehmigung verankert.
Demzufolge beschränkt sich die Nutzung "auf Personengruppen mit besonderen
Wohnbedarf - Flüchtlingswohnen und studentisches Wohnen". Damals war die Rede
von ca. 160 geflüchteten Menschen und 120 Studierenden. Ende dieses Jahres
sollte der Umbau der Liegenschaft abgeschlossen sein. Mit dem Ende der Fertigstellung treten nun jedoch
mehr und mehr Fragen auf, die einer dringenden Klärung bedürfen: Die
Studierenden-Apartments werden im Internet von der Firma prodomi Wohnservice
GmbH als vollausgestattete Studenten-Apartments (insgesamt 195) mit vielen
Extras angeboten. Der Quadratmeterpreis liegt zwischen 32 und 35 Euro, für
die Mehrzahl der Studierenden ein nicht realisierbarer Betrag. Weiterhin kann man im Internet eine Anzeige folgenden
Inhalts des Unternehmens "solidare real estate group" finden: "September 2017-
Erste Immobilie in Frankfurt am Main erworben. In Frankfurt wird ein ehemaliges
Institutsgebäude gekauft. Gemeinsam mit der Stadt Frankfurt werden in einem
innovativen Wohnkonzept 195 Micro-Apartments geplant...." Der Magistrat wird deshalb um die Beantwortung
folgender Fragen gebeten: - Wer war vor dem Verkauf an die Firma Solidare Real
Estate Group Eigentümer der Liegenschaft Hausener Weg 120? - Unter welcher Voraussetzung hat die
Stadt Frankfurt eine Sondergenehmigung für den Umbau des Objekts erteilt?
- Welches Dezernat hat den Vertrag
mit dem Investor abgeschlossen? - Wurden die Apartments für die Studierenden aus
Mitteln des "Frankfurter Programms zur Wohnraumförderung für Studierende" oder
einem anderen Programm gefördert? - Gibt es eine vertragliche Vereinbarung bezüglich
der Mietobergrenze für die Studierenden-Apartments? - Erfolgt die Ver gabe der
Wohnungen über das Studentenwerk Frankfurt, bzw. die Wohnrauminitiative
FrankfurtRheinMain e. V. (WIF), damit sicher gestellt ist, dass die
Wohnungen nur von Studierenden angemietet werden können? - Welche vertraglichen Vereinbarungen
gelten für die Unterkunft für die Geflüchteten a) hinsichtlich der Quadratmeter pro Person, b) der Ausstattung, c) der Instandhaltung, d) der sozialen Beratung und
Unterstützung? - Auf welcher
Grundlage erfolgt die Abrechnung (z. B. personenbezogen oder pauschal? - Wie viel Jahre beträgt die
vertragliche Laufzeit für die Unterkunft? - Welche Pläne bestehen nach Ablauf dieser
Vereinbarung für die Liegenschaft? - Wurden Absprachen getroffen bezüglich der
baurechtlichen Situation der Liegenschaft (z. B. Änderung des
Bebauungsplans)? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.02.2020, ST 316
Anregung vom
16.06.2020, OA 571
Aktenzeichen: 51