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Aufklärung bezüglich der Liegenschaft Hausener Weg 120

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat sich zur besseren Nachvollziehbarkeit erlaubt, die einzelnen Spiegelstriche vor den Fragen zu nummerieren. Dies vorausgeschickt, beantworten wir die Fragen wie folgt: Zu

  1. ) Voreigentümer war die "Objektgesellschaft Hausener Weg GmbH". Zu 2.) Für die Liegenschaft Hausener Weg 120 wurde am 12.04.2016 eine Baugenehmigung zur Nutzung als Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf erteilt. Die Erteilung der Baugenehmigung erfolgte unter der Zielsetzung, in dem Gebäude sowohl die Unterbringung von Geflüchteten (max. 180 Personen) als auch Studentisches Wohnen (für max. 125 Personen) zu ermöglichen. Zu 3.) Der Magistrat hat keinen Vertrag mit dem Investor geschlossen. Der Evangelische Verein für Wohnraumhilfe e.V. hat im Auftrag der Stadt einen Teil der Liegenschaft für die Unterbringung von Geflüchteten gemietet. Zu 4.) Nein. Zu 5.) Nein, siehe Antwort zu
  2. Zu 6.) Nein. Die Vergabe der Studierendenwohnungen erfolgt über die proDomi GmbH in Düsseldorf. Zu 7.) Es gelten die Vorgaben der vom Magistrat verabschiedeten "Kommunalen Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main". Der Ev. Verein für Wohnraumhilfe berücksichtigt diese Standards bei der Zimmerbelegung. b.) Der Eigentümer hat die Apartments möbliert (einfacher Hotelstandard) vermietet; die Ausstattung ist Teil der Mietsache. c.) Der Ev. Verein für Wohnraumhilfe e.V. ist als Mieter verpflichtet, die Mietsache einschließlich der Möblierung in Stand zu halten. Das gilt nicht für Dach und Fach. d.) Der Umfang der sozialen Beratung und Unterstützung richtet sich nach den "Kommunalen Standards und Rahmenbedingungen für die Unterbringung und Integration von Flüchtlingen in Frankfurt am Main". Zu 8.) Grundlage für die Abrechnung der pauschalen Kosten mit der Stadt ist die Beauftragung des Ev. Vereins für Wohnraumhilfe e.V. zur Anmietung eines Zimmerkontingentes zur vorübergehenden Unterbringung geflüchteter Menschen. Außerdem die Vereinbarung über eine vorläufige Monatspauschale. Die Verhandlungen über ein Jahresbudget sind noch nicht abgeschlossen. Zu 9.) Der Ev. Verein für Wohnraumhilfe e.V. hat mit dem Vermieter einen Mietvertrag über 10 Jahre geschlossen. Dieser sieht eine zweimalige Verlängerungsoption à 5 Jahre vor. Zu 10.) Die Pläne des Eigentümers sind dem Magistrat nicht bekannt. Zu 11.) Zur baurechtlichen Situation der Liegenschaft wurden keine Absprachen getroffen. Eine Änderung des Bebauungsplans war nicht erforderlich.