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Wohnungen für Studierende in der Liegenschaft Hausener Weg 120

Vorlagentyp: OF SPD

Antrag

Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den folgenden Beschluss zu fassen:

  1. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei den Wohnungen für Studierende in der og. Liegenschaft der Tatbestand des Mietwuchers gemäß § % Wirtschaftsstrafgesetz erfüllt ist und ggf. rechtliche Schritte gegen den Vermieter einzuleiten.
  2. Der Magistrat wird gebeten bei jeder Vermietung einer der Wohnungen für Studierende zu prüfen, ob es sich tatsächlich um Studierende handelt. Im negativen Fall sind entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.
  3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob gegen den Eigentümer der Liegenschaft Anzeige wegen vorsätzlicher Täuschung eines gemäß der Hessischen Gemeindeordnung gewählten Gremiums der Stadt Frankfurt erstattet werden kann.
  4. Der Magistrat wird aufgefordert jegliche zukünftige Zusammenarbeit mit dem Eigentümer der Liegenschaft und dem Vermieter der Liegenschaft auszuschließen, sofern die Rechtslage dies zulässt.
  5. Der Magistrat stellt sicher, dass in Zukunft Baurecht entsprechend §9/ Satz 8 BauGB nur noch dann erteilt wird, wenn der Bauherr in einem städtebaulichen Vertrag schriftlich zusichert, dass Wohnraum für Studierende ausschließlich über das Studentenwerk vergeben wird und der Mietpreis sich an den Mietpreisen des Studentenwerks orientiert.
  6. Der Magistrat bemüht sich über den Deutschen Städtetag eine Präzisierung des § 9/ Satz 8 BauGB zu erwirken, um in Zukunft sicherzustellen, dass diese Regelung nicht zur Schaffung von Luxuswohnungen ausgenutzt wird.

Begründung

Ergibt sich aus der OF 418/7 und der ST 316. Der Eigentümer hat zumindest den Ortsbeirat offensichtlich vorsätzlich getäuscht und niemals die Absicht gehabt im Hausener Weg 120 Wohnungen für Studierende zu akzeptablen Preisen zu errichten. Es ist nicht auszuschließen, dass auch die Baugenehmigung gemäß § 9/ Satz 8 BauGB mit der Aussicht "erschlichen" wurde, an dieser Stelle sowohl das Wohnen für geflüchtete Menschen als auch Wohnungen für Studierende zu ermöglichen. Selbst wenn das Vorgehen des Investors/Eigentümers/Vermieters rechtlich nicht zu beanstanden sein sollte, so sollte die Stadt alle möglichen Schritte einleiten um in Zukunft eine solche Vorgehensweise zu verhindern. Zudem sollte solchen Investoren klar werden, dass die in Zukunft in keiner Form auf eine Unterstützung durch die Stadt Frankfurt rechnen können. Der Bundesgesetzgeber sollte zudem dafür Sorge tragen, dass der § 9/ Satz 8 BauGB nicht weiterhin als "Lizenz zum Gelddrucken" missbraucht wird.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

39
39. Sitzung OBR 7
TO I
✕ Abgelehnt

Einstimmige Annahme

40
40. Sitzung OBR 7
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme