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Abriss der nordöstlichen Häuserzeile Alt-Rödelheim?

Vorlagentyp: V

Begründung

Alt-Rödelheim? Die nordöstliche Häuserzeile Alt-Rödelheim 12 bis 20 war bereits mehrmals Gegenstand diverser Überlegungen zum Abriss und zur Neubebauung. Nun sind wiederum Aktivitäten beobachtet worden, die auf einen erneuten Anlauf zur Neubebauung hindeuten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338 entstanden aus Vorlage: OF 370/7 vom 25.05.2019 Betreff: Abriss der nordöstlichen Häuserzeile Alt-Rödelheim? Die nordöstliche Häuserzeile Alt-Rödelheim 12 bis 20 war bereits mehrmals Gegenstand diverser Überlegungen zum Abriss und zur Neubebauung. Nun sind wiederum Aktivitäten beobachtet worden, die auf einen erneuten Anlauf zur Neubebauung hindeuten. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 7 den Magistrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind dem Magistrat entsprechende Aktivitäten bekannt? 2. Hat es bereits eine Bauvoranfrage gegeben? 3. Wurde seitens der Besitzer oder eines Kaufinteressenten bereits Kontakt mit der Stadt aufgenommen, um die Modalitäten eines Abrisses zu erörtern? 4. Wie stellen sich der Magistrat und die betroffenen Ämter zu einer solchen Absicht? 5. Wie soll hier mit der Erhaltungssatzung umgegangen werden? 6. Sind die Vorschläge aus der Planungswerkstatt "Vision Rödelheim 2030" und insbesondere das diesbezügliche Votum des Ortsbeirats 7 bei eventuellen Gesprächen berücksichtigt worden bzw. würden diese bei in Zukunft stattfindenden Gesprächen berücksichtigt? 7. Sind bereits Nebenabsprachen getroffen oder ist beabsichtigt, Nebenabsprachen (z. B. Quartiersgarage) mit einem potenziellen Bauherrn zu treffen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2032 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334 Antrag vom 06.02.2024, OF 364/7 Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 859 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0