Abriss der nordöstlichen Häuserzeile Alt-Rödelheim?
Vorlagentyp: V
Begründung
Alt-Rödelheim? Die nordöstliche Häuserzeile Alt-Rödelheim 12 bis 20 war bereits mehrmals Gegenstand diverser Überlegungen zum Abriss und zur Neubebauung. Nun sind wiederum Aktivitäten beobachtet worden, die auf einen erneuten Anlauf zur Neubebauung hindeuten.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 18.06.2019, V 1338
entstanden aus Vorlage:
OF 370/7 vom
25.05.2019 Betreff: Abriss der nordöstlichen Häuserzeile
Alt-Rödelheim? Die nordöstliche Häuserzeile Alt-Rödelheim 12 bis 20
war bereits mehrmals Gegenstand diverser Überlegungen zum Abriss und zur
Neubebauung. Nun sind wiederum Aktivitäten beobachtet worden, die auf einen
erneuten Anlauf zur Neubebauung hindeuten. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat 7 den
Magistrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind dem Magistrat entsprechende Aktivitäten
bekannt? 2. Hat es bereits
eine Bauvoranfrage gegeben? 3. Wurde seitens der Besitzer oder eines
Kaufinteressenten bereits Kontakt mit der Stadt aufgenommen, um die Modalitäten
eines Abrisses zu erörtern? 4. Wie stellen sich der Magistrat und die betroffenen
Ämter zu einer solchen Absicht? 5. Wie soll hier mit der Erhaltungssatzung umgegangen
werden? 6. Sind die
Vorschläge aus der Planungswerkstatt "Vision Rödelheim 2030" und insbesondere
das diesbezügliche Votum des Ortsbeirats 7 bei eventuellen Gesprächen
berücksichtigt worden bzw. würden diese bei in Zukunft stattfindenden
Gesprächen berücksichtigt? 7.
Sind bereits Nebenabsprachen getroffen oder ist beabsichtigt, Nebenabsprachen
(z. B. Quartiersgarage) mit einem potenziellen Bauherrn zu treffen? Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.11.2019, ST 2032
Anregung an den
Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113
Anregung an den
Magistrat vom 28.06.2022, OM 2334
Antrag vom
06.02.2024, OF
364/7
Auskunftsersuchen vom 20.02.2024, V 859 Beratung
im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7
am 22.10.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63 0