Der Abriss der nordöstlichen Häuserzeile in der Straße Alt-Rödelheim scheint unmittelbar bevorzustehen, es heißt, sie se
Vorlagentyp: F
Inhalt
S A C H S T A N D :
Frage vom 05.12.2019,
F 2286 Der Abriss der nordöstlichen
Häuserzeile in der Straße Alt-Rödelheim scheint unmittelbar bevorzustehen, es
heißt, sie sei einsturzgefährdet. Acht Parkplätze werden durch Bauzäune
blockiert. Der Parkdruck im alten Stadtkern Rödelheim s
wird dadurch deutlich erhöht, zum Nachteil der Anwohner und ihrer Besucher
sowie der Rödelheimer Geschäftsleute. Ein Termin für den Abriss- und Baubeginn
sind nicht bekannt und erfahrungsgemäß in weiter Ferne. Ich frage den Magistrat: Kann der Magistrat Ersatzflächen benennen, und
inwieweit ist eine Kompensation für die entgangenen Umsätze der Geschäftsleute
vorgesehen? Antwort des Magistrats: Leider können keine
Ersatzflächen zum Parken zur Verfügung gestellt werden. Entschädigungen für
Geschäftsanlieger sind bei Baustelleneinrichtungen nicht möglich.
Die Wirtschaftsförderung
Frankfurt GmbH wird mit einem aktiven Baustellenmanagement frühzeitig Kontakt
zu den betroffenen Unternehmen und Behörden aufnehmen und mit allen beteiligten
Akteuren durch Abstimmungen im Vorfeld und während der Baumaßnahmen die
Auswirkungen für Unternehmen so erträglich wie möglich zu gestalten.
Antragstellende Person(en):
Stadtv.
Stephanie Wüst Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an
den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113