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Der Abriss der nordöstlichen Häuserzeile in der Straße Alt-Rödelheim scheint unmittelbar bevorzustehen, es heißt, sie se

Vorlagentyp: F

Inhalt

S A C H S T A N D : Frage vom 05.12.2019, F 2286 Der Abriss der nordöstlichen Häuserzeile in der Straße Alt-Rödelheim scheint unmittelbar bevorzustehen, es heißt, sie sei einsturzgefährdet. Acht Parkplätze werden durch Bauzäune blockiert. Der Parkdruck im alten Stadtkern Rödelheim s wird dadurch deutlich erhöht, zum Nachteil der Anwohner und ihrer Besucher sowie der Rödelheimer Geschäftsleute. Ein Termin für den Abriss- und Baubeginn sind nicht bekannt und erfahrungsgemäß in weiter Ferne. Ich frage den Magistrat: Kann der Magistrat Ersatzflächen benennen, und inwieweit ist eine Kompensation für die entgangenen Umsätze der Geschäftsleute vorgesehen? Antwort des Magistrats: Leider können keine Ersatzflächen zum Parken zur Verfügung gestellt werden. Entschädigungen für Geschäftsanlieger sind bei Baustelleneinrichtungen nicht möglich. Die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH wird mit einem aktiven Baustellenmanagement frühzeitig Kontakt zu den betroffenen Unternehmen und Behörden aufnehmen und mit allen beteiligten Akteuren durch Abstimmungen im Vorfeld und während der Baumaßnahmen die Auswirkungen für Unternehmen so erträglich wie möglich zu gestalten. Antragstellende Person(en): Stadtv. Stephanie Wüst Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113