Abriss der nordöstlichen Häuserzeile Alt-Rödelheim?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 01.11.2019, ST 2032 Betreff: Abriss der nordöstlichen Häuserzeile
Alt-Rödelheim? Zu 1. Dem Magistrat sind entsprechende Aktivitäten auf der
Liegenschaft bekannt. Zu 2. Bisher gab es keine Bauvoranfrage. Zu 3., 4. und 5. Es gab mehrere Kaufinteressenten, welche durch den
Eigentümer bevollmächtigt waren und die Möglichkeit der Bauberatung in Anspruch
genommen haben. Die Liegenschaft wurde nun an einen Bieter verkauft und ein
Planungsbüro mit einem Entwurf beauftragt. Hinsichtlich dessen Inhalte, Umfang
und Gestaltung liegen dem Magistrat noch keine Informationen vor. Einzelheiten
eines Abbruchs wurden allerdings bisher noch nicht besprochen. Zu 6.) In den Ideenwerkstätten wurden mehrere Kubaturstudien
für die Gebäudezeile entwickelt. Der Magistrat orientiert sich an der Variante
1 ("Bestandsnahe Nachverdichtung"), da diese den Festsetzungen des
Bebauungsplanes am nächsten kommt, allerdings unter Beibehaltung der Baugrenze
an der Burgfriedenstraße. Zu 7.) Da dem Magistrat Inhalte, Umfang und Gestaltung der
Entwurfsplanung noch nicht bekannt sind, wurden bisher keine Nebenabsprachen
getroffen. Die beispielhaft aufgeführte Quartiersgarage ist aus den
planungsrechtlichen Festsetzungen nicht abzuleiten und erscheint aufgrund der
Größe und des Zuschnittes des Grundstückes auch nicht sinnvoll. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.06.2019, V
1338
Antrag vom 01.06.2020, OF 475/7
Anregung an den
Magistrat vom 16.06.2020, OM 6113