Bauvorhaben: Alt-Rödelheim 12-20, Rödelheim
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.) Dem Magistrat liegt weder eine Bauvoranfrage noch ein Bauantrag zur Liegenschaft Alt-Rödelheim 12 - 20 vor. Zu 2 - 4.) Inhalte, Umfang und Gestaltung der Entwurfsplanung sind dem Magistrat gegenwärtig nicht bekannt. Wie in der Stellungnahme des Magistrats -ST 2032- vom 01.11.2019 mitgeteilt, ist die Verwirklichung einer Quartiersgarage aufgrund planungsrechtlicher Festsetzung und der hierfür zu geringen Grundstücksgröße nicht möglich. Der Magistrat beabsichtigt sich auch weiterhin an der Variante 1 "Bestandsnahe Nachverdichtung" der Ideenwerkstätten zu orientieren. Zu 5.) Dem Magistrat ist nicht bekannt, wann die Absperrung des Zaunes beseitigt wird. Die Absperrmaßnahme dient zur Absicherung der sich auf der Liegenschaft befindlichen Gebäude. Sie soll zum einen vorbeilaufende Passanten vor möglicherweise herabfallenden Gebäudeteilen schützen und zum anderen das Betreten des Gebäudes von unbefugten Personen verhindern. Eine Beseitigung kann daher erst erfolgen, wenn diese möglichen Gefahren nicht mehr gegeben sind.