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Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1319 entstanden aus Vorlage: OF 825/2 vom 29.05.2019 Betreff: Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB Vorgang: V 1133/19 OBR 2; ST 712/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Untersuchung über den Bauzustand des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 (ehemaliges "Institut für vergleichende Irrelevanz") gemäß § 177 BauGB veranlasst und ein den Untersuchungsergebnissen entsprechendes Instandsetzungsgebot erlassen werden kann, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. Sofern das in der Stellungnahme vom 23.04.2019, ST 712, angeführte Bauverbot zurzeit noch besteht, ist es insoweit aufzuheben. Dem Eigentümer ist für die Durchführung der Instandsetzungsmaßnahmen eine Frist mit Androhung der Ersatzvornahme zu setzen. Begründung: Das Gebäude Kettenhofweg 130 steht seit Jahren leer und ist dem Verfall preisgegeben. Nachdem das Gebäude mehrmals verkauft worden ist, wurde aufgrund von nicht genehmigten Baumaßnahmen ein Bauverbot verhängt, was einen weiteren Verfall des Gebäudes zur Folge hat. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist die beantragte Maßnahme dringend erforderlich, da der Eigentümer bezüglich der erforderlichen Instandsetzung bisher keine Aktivitäten erkennen lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 712 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2019, ST 1966 Beratung im Ortsbeirat: 2

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