Schutz des denkmalgeschützten Hauses Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1319
entstanden aus Vorlage:
OF 825/2 vom
29.05.2019 Betreff: Schutz des denkmalgeschützten Hauses
Kettenhofweg 130 vor weiterem Verfall durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177
BauGB Vorgang: V
1133/19 OBR 2; ST 712/19 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu
berichten, ob eine Untersuchung über den Bauzustand des denkmalgeschützten
Hauses Kettenhofweg 130 (ehemaliges "Institut für vergleichende
Irrelevanz") gemäß § 177 BauGB veranlasst und ein den Untersuchungsergebnissen
entsprechendes Instandsetzungsgebot erlassen werden kann, um das Haus vor
weiterem Verfall zu schützen. Sofern das in der Stellungnahme vom 23.04.2019,
ST 712, angeführte Bauverbot zurzeit noch besteht, ist es insoweit
aufzuheben. Dem Eigentümer ist für die Durchführung der
Instandsetzungsmaßnahmen eine Frist mit Androhung der Ersatzvornahme zu
setzen. Begründung: Das Gebäude Kettenhofweg 130 steht seit Jahren
leer und ist dem Verfall preisgegeben. Nachdem das Gebäude mehrmals verkauft
worden ist, wurde aufgrund von nicht genehmigten Baumaßnahmen ein Bauverbot
verhängt, was einen weiteren Verfall des Gebäudes zur Folge hat. Es droht ein
irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um
das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist die beantragte Maßnahme
dringend erforderlich, da der Eigentümer bezüglich der erforderlichen
Instandsetzung bisher keine Aktivitäten erkennen lässt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.01.2019, V
1133
Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 712
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.10.2019, ST 1966
Beratung im Ortsbeirat: 2