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Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 712 Betreff: Was wird aus dem "Institut für volatile Immobilienpreise"? Zu 1.: Der Verstoß gegen das Hessische Denkmalschutzgesetz ist verjährt. Ein Bußgeld konnte daher nicht verhängt werden. Zu 2.: Da es sich bei der Liegenschaft Kettenhofweg 130 nicht um städtisches Eigentum handelt, können durch den Magistrat hierzu keine Auskünfte erteilt werden. Zu 3.: Seitens des Magistrates wurde am 22.05.2015 eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der Liegenschaft in einen Beherbergungsbetrieb erteilt. Zu 4.: Da der verantwortliche Bauleiter 2016 seine Tätigkeit niederlegte, wurde ein Bauverbot erlassen, das weiterhin gilt. Da keine Gefahrensituation von der baulichen Anlage ausgeht, können über das derzeitige Bauverbot hinausgehende Maßnahmen nicht verfügt werden. Der Magistrat steht jedoch im Kontakt mit dem Vertreter der neuen Eigentümer und wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf eine ordnungsgemäße Weiterführung der Baumaßnahmen hinwirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2019, V 1133 Antrag vom 29.05.2019, OF 825/2 Auskunftsersuchen vom 17.06.2019, V 1319 Antrag vom 29.07.2020, OF 1124/2

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