Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.04.2019, ST 712 Betreff: Was wird aus dem "Institut für
volatile Immobilienpreise"? Zu 1.: Der Verstoß gegen das Hessische Denkmalschutzgesetz
ist verjährt. Ein Bußgeld konnte daher nicht verhängt werden. Zu 2.: Da es sich bei der Liegenschaft Kettenhofweg 130
nicht um städtisches Eigentum handelt, können durch den Magistrat hierzu keine
Auskünfte erteilt werden. Zu 3.: Seitens des Magistrates wurde am 22.05.2015 eine
Baugenehmigung zur Nutzungsänderung der Liegenschaft in einen
Beherbergungsbetrieb erteilt. Zu 4.: Da der verantwortliche Bauleiter 2016 seine Tätigkeit
niederlegte, wurde ein Bauverbot erlassen, das weiterhin gilt. Da keine
Gefahrensituation von der baulichen Anlage ausgeht, können über das derzeitige
Bauverbot hinausgehende Maßnahmen nicht verfügt werden. Der Magistrat steht
jedoch im Kontakt mit dem Vertreter der neuen Eigentümer und wird im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten auf eine ordnungsgemäße Weiterführung der
Baumaßnahmen hinwirken. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.01.2019, V
1133
Antrag vom 29.05.2019, OF 825/2
Auskunftsersuchen
vom 17.06.2019, V
1319
Antrag vom 29.07.2020, OF 1124/2