Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST
1975
Betreff: Möglicherweise
widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges
IVI) Zu 1.: Das Kulturdenkmal Kettenhofweg 130 wurde im Sommer
2014 komplett entkernt. Die dafür gemäß der §§ 18 und 20 Hessisches
Denkmalschutzgesetz (HDSchG) erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung
wurde nicht eingeholt. Zu 2.: Bei einer Kontrolle vor Ort wurden Container vor dem
Haus und laufende Entrümpelungsarbeiten bemerkt. Zu 3. und 4.: Es liegt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 28
HDSchG vor. Es haben bisher
Anhörungen und eine Zeugenbefragung stattgefunden. Außerdem wurde eine
denkmalschutzrechtliche Stilllegungsverfügung erteilt. Ziel ist es, die
ungenehmigten Maßnahmen mit einem Bußgeld zu sanktionieren. Das Verfahren
hierzu ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Zu 5.: Dem Magistrat sind weitere Fälle bekannt; diese
können aber nur im Rahmen der vorhandenen Personalkapazitäten abgearbeitet
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.06.2017, OM 1819
Antrag vom
02.01.2019, OF
728/2