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Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2017, ST 1975 Betreff: Möglicherweise widerrechtliche Umbaumaßnahmen der Immobilie Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI) Zu 1.: Das Kulturdenkmal Kettenhofweg 130 wurde im Sommer 2014 komplett entkernt. Die dafür gemäß der §§ 18 und 20 Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) erforderliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung wurde nicht eingeholt. Zu 2.: Bei einer Kontrolle vor Ort wurden Container vor dem Haus und laufende Entrümpelungsarbeiten bemerkt. Zu 3. und 4.: Es liegt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 28 HDSchG vor. Es haben bisher Anhörungen und eine Zeugenbefragung stattgefunden. Außerdem wurde eine denkmalschutzrechtliche Stilllegungsverfügung erteilt. Ziel ist es, die ungenehmigten Maßnahmen mit einem Bußgeld zu sanktionieren. Das Verfahren hierzu ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Zu 5.: Dem Magistrat sind weitere Fälle bekannt; diese können aber nur im Rahmen der vorhandenen Personalkapazitäten abgearbeitet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1819 Antrag vom 02.01.2019, OF 728/2