Was wird aus dem „Institut für volatile Immobilienpreise“?
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
volatile Immobilienpreise"? Vorgang: OM 1819/17 OBR 2; ST 1975/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten:
- Wurde das 2017 gegen den damaligen Eigentümer der Liegenschaft Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI-Gebäude) eingeleitete Bußgeldverfahren wegen unzulässiger baulicher Veränderungen am denkmalgeschützten Gebäude mittlerweile abgeschlossen?
- Wann erfolgte der letzte Verkauf der Liegenschaft?
- Was wurde aus der angeblich von der Bauverwaltung erteilten Genehmigung zur Umwandlung des Gebäudes in ein sog. Boarding House?
- Entspricht der derzeitige Zustand der Liegenschaft aus Sicht der Bauverwaltung den gesetzlichen Vorschriften? Begründung: Die - wenig aussagefähige - St 1975/17 vom 02.10.2017 ist die letzte Auskunft des Magistrats bzgl. der Ereignisse um den Kettenhofweg
- Zuvor hatte eine Immobiliengesellschaft die Liegenschaft zum Preis von 2,9 Mio.€ im Rahmen des Internetportals "Immobilienscout 24" angeboten (was gegenüber dem vom Land Hessen erzielten Verkaufspreis eine Steigerung um fast das Dreifache bedeutet). Seitdem ist das Gebäude weiter verfallen, die Umbauarbeiten sind z. Zt. offenbar eingestellt, es stehen z. Tl. mit Müll gefüllte Container auf dem wieder frei zugänglichen Gelände, das erforderliche Bauschild fehlt, der Eigentümer kommt seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nach. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis , dass die Bauverwaltung auf die begrenzten Personalkapazitäten verweist, nach nunmehr 1 1/4 Jahren sollte jedoch eine Klärung erfolgt sein.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2019, OF 728/2
Betreff: Was wird aus dem "Institut für
volatile Immobilienpreise"? Vorgang: OM 1819/17 OBR 2; ST 1975/17 Der Ortsbeirat möge
beschließen: Der
Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wurde das 2017 gegen den damaligen Eigentümer der
Liegenschaft Kettenhofweg 130 (ehemaliges IVI-Gebäude) eingeleitete
Bußgeldverfahren wegen unzulässiger baulicher Veränderungen am
denkmalgeschützten Gebäude mittlerweile abgeschlossen? 2. Wann erfolgte der letzte Verkauf der
Liegenschaft? 3. Was wurde
aus der angeblich von der Bauverwaltung erteilten Genehmigung zur
Umwandlung des Gebäudes in ein sog. Boarding House? 4. Entspricht der derzeitige Zustand der
Liegenschaft aus Sicht der Bauverwaltung den gesetzlichen Vorschriften? Begründung: Die - wenig aussagefähige - St 1975/17 vom
02.10.2017 ist die letzte Auskunft des Magistrats bzgl. der Ereignisse um den
Kettenhofweg 130. Zuvor hatte eine Immobiliengesellschaft die
Liegenschaft zum Preis von 2,9 Mio.€ im Rahmen des Internetportals
"Immobilienscout 24" angeboten (was gegenüber dem vom Land Hessen
erzielten Verkaufspreis eine Steigerung um fast das Dreifache bedeutet).
Seitdem ist das Gebäude weiter
verfallen, die Umbauarbeiten sind z. Zt. offenbar eingestellt, es stehen z. Tl. mit Müll
gefüllte Container auf dem wieder frei zugänglichen Gelände, das
erforderliche Bauschild fehlt, der Eigentümer kommt seiner
Verkehrssicherungspflicht nicht nach. Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis , dass die
Bauverwaltung auf die begrenzten Personalkapazitäten verweist, nach
nunmehr 1 1/4 Jahren sollte jedoch eine Klärung erfolgt sein. Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.06.2017, OM 1819
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.10.2017, ST 1975
Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2
am 21.01.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1133 2019
Die
Vorlage OF 728/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme