„Dem Sonnenuntergang mit Blick auf den Feldberg entgegenschwimmen“ * - Welche Aussichten hat der bezahlbare Wohnraum in Bockenheim?
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 19.01.2015, V 1228
entstanden aus Vorlage:
OF 619/2 vom
19.01.2015 Betreff: "Dem Sonnenuntergang mit Blick auf den
Feldberg entgegenschwimmen" * - Welche Aussichten hat der bezahlbare
Wohnraum in Bockenheim? Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung
zu folgenden Fragen gebeten: 1. Auf welcher baurechtlichen Grundlage sind bei den
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Bauvorhabens Hedwig-Dransfeld-Straße 6,
auch ‚Diplomatenpark' genannt, fünf statt der im Bebauungsplan (NW 22 a Nr. 1)
vorgesehenen vier Geschosse genehmigt worden? 2. Hat der Magistrat Kenntnis von weiteren geplanten
Aufwertungsmaßnahmen im Stadtteil Bockenheim, die außerhalb der
Milieuschutzsatzung liegen und die unter Umständen dazu führen, dass einzelne
Mieter ihre Wohnungen aus Kostengründen nicht mehr halten können? 3. Welche städtebaulichen Instrumente
sieht der Magistrat, entsprechend geplante Aufwertungen zu steuern, um die
Grenze zwischen sinnvollen Sanierungen und sogenannten "Luxussanierungen" zu
wahren und damit bezahlbaren Wohnraum zu erhalten bzw. neuen zu schaffen?
Begründung: Die Baumaßnahme liegt außerhalb der geplanten
Milieuschutzsatzung Bockenheim I. Laut Presseberichten (FAZ vom 25.11.2014)
zeigt sie die "Grenzen des Milieuschutzes" auf. Gleichzeitig wird erwähnt, dass
Bockenheim derzeit bei den Investoren sehr gefragt ist. Wenn also abzusehen
ist, dass Einzelne in überdimensionierten Penthäusern im eigenen Pool "dem
Sonnenuntergang mit Blick auf den Feldberg entgegenschwimmen", während andere
ihre Wohnungen aus Kostengründen verlassen müssen, ist politisches Handeln
gefragt. * aus:
http://www.schenk-company.de/#verkauf/Diplomatenpark/Penthouse 262 Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 2
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
22.01.2015, OF
631/2
Auskunftsersuchen vom 09.02.2015, V 1247
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.04.2015, ST 578
Aktenzeichen: 63 0