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„Dem Sonnenuntergang mit Blick auf den Feldberg entgegenschwimmen“ * - Welche Aussichten hat der bezahlbare Wohnraum in Bockenheim?

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.01.2015, V 1228 entstanden aus Vorlage: OF 619/2 vom 19.01.2015 Betreff: "Dem Sonnenuntergang mit Blick auf den Feldberg entgegenschwimmen" * - Welche Aussichten hat der bezahlbare Wohnraum in Bockenheim? Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: 1. Auf welcher baurechtlichen Grundlage sind bei den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Bauvorhabens Hedwig-Dransfeld-Straße 6, auch ‚Diplomatenpark' genannt, fünf statt der im Bebauungsplan (NW 22 a Nr. 1) vorgesehenen vier Geschosse genehmigt worden? 2. Hat der Magistrat Kenntnis von weiteren geplanten Aufwertungsmaßnahmen im Stadtteil Bockenheim, die außerhalb der Milieuschutzsatzung liegen und die unter Umständen dazu führen, dass einzelne Mieter ihre Wohnungen aus Kostengründen nicht mehr halten können? 3. Welche städtebaulichen Instrumente sieht der Magistrat, entsprechend geplante Aufwertungen zu steuern, um die Grenze zwischen sinnvollen Sanierungen und sogenannten "Luxussanierungen" zu wahren und damit bezahlbaren Wohnraum zu erhalten bzw. neuen zu schaffen? Begründung: Die Baumaßnahme liegt außerhalb der geplanten Milieuschutzsatzung Bockenheim I. Laut Presseberichten (FAZ vom 25.11.2014) zeigt sie die "Grenzen des Milieuschutzes" auf. Gleichzeitig wird erwähnt, dass Bockenheim derzeit bei den Investoren sehr gefragt ist. Wenn also abzusehen ist, dass Einzelne in überdimensionierten Penthäusern im eigenen Pool "dem Sonnenuntergang mit Blick auf den Feldberg entgegenschwimmen", während andere ihre Wohnungen aus Kostengründen verlassen müssen, ist politisches Handeln gefragt. * aus: http://www.schenk-company.de/#verkauf/Diplomatenpark/Penthouse 262 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2015, OF 631/2 Auskunftsersuchen vom 09.02.2015, V 1247 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 578 Aktenzeichen: 63 0