Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Baumfällungen Hedwig-Dransfeld-Straße Nr. 6 bis 8

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 680 Betreff: Baumfällungen Hedwig-Dransfeld-Straße Nr. 6 bis 8 Durch die zuständige Behörde wurde eine Baugenehmigung am 30.01.2014 erteilt. Die Genehmigung für die Fällung von 9 geschützten Bäumen erfolgte dann aufgrund § 3 Abschnitt 1a) und 1d) der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt am Main. Durch das Bauvorhaben musste stark in den Wurzelbereich der Bäume eingegriffen werden. Die Standsicherheit hätte hier nicht mehr gewährleistet werden können. Die Bäume wiesen zudem Defektsymptome (Fäulnis, Pilzbefall, Stammrisse) auf, wodurch aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Fällung unumgänglich war. Als Ersatz für die Baumfällungen wurden auf dem Grundstück folgende Nachpflanzungen festgesetzt: - 5 Laubbäume 1. Ordnung (großwachsender Laubbaum, z. B. Linde, Eiche, Trompetenbaum) mit einem Stammumfang von mindestens 16 cm, - 1 Laubbaum 2. Ordnung (mittelhoch wachsender Laubbaum) mit einem Stammumfang von mindestens 12 cm gefordert. - sowie 3 Kleinwachsende Laubbäume (z. B. Rotdorn, Zierapfel, hochstämmige Felsenbirne) Die Ersatzpflanzungen müssen innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des beantragten Baukörpers (§ 74 HBO) vollständig ausgeführt sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.02.2015, V 1247