Baumfällungen Hedwig-Dransfeld-Straße Nr. 6 bis 8
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST
680
Betreff: Baumfällungen
Hedwig-Dransfeld-Straße Nr. 6 bis 8 Durch die zuständige Behörde wurde eine
Baugenehmigung am 30.01.2014 erteilt. Die Genehmigung für die Fällung von 9 geschützten
Bäumen erfolgte dann aufgrund § 3 Abschnitt 1a) und 1d) der Baumschutzsatzung
der Stadt Frankfurt am Main. Durch das Bauvorhaben musste stark in den
Wurzelbereich der Bäume eingegriffen werden. Die Standsicherheit hätte hier
nicht mehr gewährleistet werden können. Die Bäume wiesen zudem Defektsymptome (Fäulnis,
Pilzbefall, Stammrisse) auf, wodurch aus Gründen der Verkehrssicherheit eine
Fällung unumgänglich war. Als Ersatz für die Baumfällungen wurden auf dem
Grundstück folgende Nachpflanzungen festgesetzt: - 5 Laubbäume 1. Ordnung
(großwachsender Laubbaum, z. B. Linde, Eiche, Trompetenbaum) mit einem
Stammumfang von mindestens 16 cm, - 1 Laubbaum 2. Ordnung
(mittelhoch wachsender Laubbaum) mit einem Stammumfang von mindestens 12 cm
gefordert. - sowie 3 Kleinwachsende
Laubbäume (z. B. Rotdorn, Zierapfel, hochstämmige Felsenbirne) Die Ersatzpflanzungen müssen innerhalb eines Jahres
nach Fertigstellung des beantragten Baukörpers (§ 74 HBO) vollständig
ausgeführt sein. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 09.02.2015, V
1247