.Dem Sonnenuntergang mit Blick auf den Feldberg entgegenschwimmen. * - Welche Aussichten hat der bezahlbare Wohnraum in Bockenheim?
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
auf den Feldberg entgegenschwimmen" * - Welche Aussichten hat der bezahlbare Wohnraum in Bockenheim? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten:
- Auf welcher baurechtlichen Grundlage sind bei den Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Bauvorhabens Hedwig-Dransfeld-Str. 6, auch .Diplomatenpark' genannt, fünf statt der im Bebauungsplan (NW 22 a Nr. 1) vorgesehenen vier Geschosse genehmigt worden?
- Hat der Magistrat Kenntnis von weiteren geplanten Aufwertungsmaßnahmen im Stadtteil Bockenheim, die außerhalb der Milieuschutzsatzung liegen und die u. U. dazu führen, dass einzelne Mieter ihre Wohnungen aus Kostengründen nicht mehr halten können?
- Welche städtebaulichen Instrumente sieht der Magistrat, entsprechend geplante Aufwertungen zu steuern, um die Grenze zwischen sinnvollen Sanierungen und sogenannten "Luxussanierungen" zu wahren und damit bezahlbaren Wohnraum zu erhalten bzw. neuen zu schaffen? Begründung: Die o. a. Baumaßnahme liegt außerhalb der geplanten Milieuschutzsatzung Bockenheim I. Lt. Presseberichten (FAZ v. 25.11.14) zeigt sie die "Grenzen des Milieuschutzes" auf. Gleichzeitig wird erwähnt, dass Bockenheim derzeit bei den Investoren sehr gefragt ist. Wenn also abzusehen ist, dass Einzelne in überdimensionierten Penthäusern im eigenen Pool "dem Sonnenuntergang mit Blick auf den Feldberg entgegenschwimmen", während andere ihre Wohnungen aus Kostengründen verlassen müssen, ist politisches Handeln gefragt. * aus: http://www.schenk-company.de/#verkauf/Diplomatenpark/Penthouse 262
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2015, OF 619/2
Betreff: "Dem Sonnenuntergang mit Blick
auf den Feldberg entgegenschwimmen" * - Welche Aussichten hat der
bezahlbare Wohnraum in Bockenheim? Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Der Magistrat wird gebeten zu
prüfen und zu berichten: 1. Auf welcher baurechtlichen Grundlage sind bei den
Umbau- und Sanierungsmaßnahmen des Bauvorhabens Hedwig-Dransfeld-Str. 6, auch
.Diplomatenpark' genannt, fünf statt der im Bebauungsplan (NW 22 a Nr. 1)
vorgesehenen vier Geschosse genehmigt worden? 2. Hat der Magistrat Kenntnis von weiteren geplanten
Aufwertungsmaßnahmen im Stadtteil Bockenheim, die außerhalb der
Milieuschutzsatzung liegen und die u. U. dazu führen, dass einzelne Mieter ihre
Wohnungen aus Kostengründen nicht mehr halten können? 3. Welche städtebaulichen Instrumente sieht der
Magistrat, entsprechend geplante Aufwertungen zu steuern, um die Grenze
zwischen sinnvollen Sanierungen und sogenannten "Luxussanierungen" zu wahren
und damit bezahlbaren Wohnraum zu erhalten bzw. neuen zu schaffen? Begründung: Die o. a. Baumaßnahme liegt außerhalb der geplanten
Milieuschutzsatzung Bockenheim I. Lt. Presseberichten (FAZ v. 25.11.14) zeigt
sie die "Grenzen des Milieuschutzes" auf. Gleichzeitig wird erwähnt, dass
Bockenheim derzeit bei den Investoren sehr gefragt ist. Wenn also abzusehen
ist, dass Einzelne in überdimensionierten Penthäusern im eigenen Pool "dem
Sonnenuntergang mit Blick auf den Feldberg entgegenschwimmen", während andere
ihre Wohnungen aus Kostengründen verlassen müssen, ist politisches Handeln
gefragt. * aus:
http://www.schenk-company.de/#verkauf/Diplomatenpark/Penthouse 262 Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2
am 19.01.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1228 2015
Die
Vorlage OF 619/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme