Sachstand Wohngemeinschaft Bonameser Straße
Vorlagentyp: V
Begründung
Der Ortsbeirat will die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohngemeinschaft Bonameser Straße unterstützen und fordert weiterhin einen Runden Tisch mit den betreffenden Ämtern.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 116
entstanden aus Vorlage:
OF 70/9 vom 19.06.2021
Betreff: Sachstand Wohngemeinschaft Bonameser Straße
Vorgang: OM 4721/19
OBR 9; ST 2121/19; OM 4724/19 OBR 9; ST 2361/19; OM
5679/20 OBR 9
Der Magistrat wird gebeten, zum aktuellen Sachstand
bezgl. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße Auskunft zu geben und wird
gleichzeitig an die Aufforderung zu einem Runden Tisch in gleicher
Angelegenheit erinnert . Begründung: Der Ortsbeirat will die Bewohnerinnen und Bewohner
der Wohngemeinschaft Bonameser Straße unterstützen und fordert weiterhin einen
Runden Tisch mit den betreffenden Ämtern. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2019, OM 4721
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2019, OM 4724
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2019, ST 2121
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2019, ST 2361
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2020, OM 5679
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.08.2022, ST 1795
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9
am 04.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 9
am 02.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 9
am 20.01.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9
am 17.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 9
am 24.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 9
am 05.05.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 9
am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 9
am 07.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0