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Den Dialog fördern, um eine Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickeln

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4721 entstanden aus Vorlage: OF 643/9 vom 31.05.2019 Betreff: Den Dialog fördern, um eine Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickeln Vorgang: V 551/07 OBR 9; ST 370/08 Der Magistrat wird gebeten, a) die Durchsetzung der ausgesprochenen Kündigungen auszusetzen als Voraussetzung für b) die Einberufung eines Runden Tisches unter der Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Sozial- und Planungsdezernats, der Wohnheim GmbH, des Diakonischen Werks sowie des Ortsbeirats und Bewohnerinnen und Bewohnern, um die Zukunftsperspektive des Platzes insbesondere des Zuzugsverbots und die Gestaltung der Nutzungsverträge zu erörtern. Begründung: 1953 wurden fahrende Schausteller, Artisten, Schrotthändler und Jenische, genannt "Reisende", aus innenstadtnahen Stellplätzen an einen Standort an der Bonameser Straße in einer Randlage Eschersheims umquartiert (Wohngemeinschaft Bonameser Straße). Es besteht seit einigen Jahren ein Verbot von Neuzuzügen, das durch den Verwalter des städtischen Grundstücks, die Wohnheim GmbH, sehr restriktiv ausgelegt wird, sodass sogar Menschen, die ihr Leben lang auf dem Platz gelebt haben, nach dem Tod der Eltern oder Großeltern ihr Zuhause verlassen müssen. So sollte vor einigen Wochen bei einer jungen Mutter mit einem nur fünf Wochen alten Säugling eine Zwangsräumung durchgeführt werden, die nur an der Weigerung des Gerichtsvollziehers, diese zu vollstrecken, scheiterte. Eine andere Bewohnerin, die ihr ganzes Leben dort lebt, erhielt kürzlich eine Kündigung und soll ihre Parzelle verlassen. Laut der Stellungnahme vom 20.02.2008, ST 370, lässt der Magistrat aufgrund des umweltproblematischen Verhaltens der Bewohner keine Neuzuzüge zu. Seit einigen Jahren hat es allerdings keine umweltrechtlich relevanten Vorfälle mehr auf dem Gelände gegeben, sodass diese Begründung nicht mehr zutrifft. Die Bewohner der Wohngemeinschaft beklagen außerdem die einseitigen Konditionen ihrer Nutzungsverträge, die ihnen kaum Rechte zusichern und wenig Sicherheit geben. Die jahrhundertlange Geschichte der Reisenden ist von Ausgrenzung geprägt. Noch heute sieht sich diese Gruppe vielen Vorurteilen ausgesetzt. Ein Dialog mit Politik und Verwaltung birgt die Hoffnung, der erlittenen Diskriminierung entgegenzuwirken, gegenseitig Vertrauen aufzubauen und letztlich eine Zukunftsperspektive für diese Minderheit zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.12.2007, V 551 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2008, ST 370 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2121 Antrag vom 13.01.2020, OF 746/9 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5678 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5679 Antrag vom 19.06.2021, OF 70/9 Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 116 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0

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