Den Dialog fördern, um eine Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickeln
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM
4721 entstanden aus
Vorlage: OF 643/9 vom
31.05.2019 Betreff: Den Dialog fördern, um eine
Zukunftsperspektive für die Wohngemeinschaft Bonameser Straße zu entwickeln
Vorgang: V 551/07 OBR
9; ST 370/08 Der Magistrat wird gebeten, a) die Durchsetzung der ausgesprochenen Kündigungen
auszusetzen als Voraussetzung für b) die Einberufung eines Runden Tisches unter der
Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Sozial- und
Planungsdezernats, der Wohnheim GmbH, des Diakonischen
Werks sowie des Ortsbeirats und Bewohnerinnen und Bewohnern, um die
Zukunftsperspektive des Platzes insbesondere des Zuzugsverbots und die
Gestaltung der Nutzungsverträge zu erörtern. Begründung: 1953 wurden fahrende Schausteller, Artisten,
Schrotthändler und Jenische, genannt "Reisende", aus innenstadtnahen
Stellplätzen an einen Standort an der Bonameser Straße in einer Randlage
Eschersheims umquartiert (Wohngemeinschaft Bonameser Straße). Es besteht seit einigen Jahren ein Verbot von
Neuzuzügen, das durch den Verwalter des städtischen Grundstücks, die Wohnheim
GmbH, sehr restriktiv ausgelegt wird, sodass sogar Menschen, die ihr Leben lang
auf dem Platz gelebt haben, nach dem Tod der Eltern oder Großeltern ihr Zuhause
verlassen müssen.
So sollte vor einigen Wochen bei
einer jungen Mutter mit einem nur fünf Wochen alten Säugling eine Zwangsräumung
durchgeführt werden, die nur an der Weigerung des Gerichtsvollziehers, diese zu
vollstrecken, scheiterte. Eine andere Bewohnerin, die ihr ganzes Leben dort
lebt, erhielt kürzlich eine Kündigung und soll ihre Parzelle verlassen. Laut der Stellungnahme vom 20.02.2008, ST 370,
lässt der Magistrat aufgrund des umweltproblematischen Verhaltens der Bewohner
keine Neuzuzüge zu. Seit einigen Jahren hat es allerdings keine umweltrechtlich
relevanten Vorfälle mehr auf dem Gelände gegeben, sodass diese Begründung nicht
mehr zutrifft. Die Bewohner der Wohngemeinschaft
beklagen außerdem die einseitigen Konditionen ihrer Nutzungsverträge, die ihnen
kaum Rechte zusichern und wenig Sicherheit geben. Die jahrhundertlange Geschichte der Reisenden ist von
Ausgrenzung geprägt. Noch heute sieht sich diese Gruppe vielen Vorurteilen
ausgesetzt. Ein Dialog mit Politik und Verwaltung birgt die Hoffnung, der
erlittenen Diskriminierung entgegenzuwirken, gegenseitig Vertrauen aufzubauen
und letztlich eine Zukunftsperspektive für diese Minderheit zu erreichen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 06.12.2007, V 551
Stellungnahme
des Magistrats vom 20.02.2008, ST 370
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2019, ST 2121
Antrag vom
13.01.2020, OF
746/9
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5678
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2020, OM 5679
Antrag vom
19.06.2021, OF 70/9
Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 116 Beratung
im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9
am 31.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0