Konzept für geeignete Wohnmöglichkeiten für Reisende in Frankfurt
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM
4724 entstanden aus Vorlage:
OF 647/9 vom
31.05.2019 Betreff: Konzept für geeignete Wohnmöglichkeiten für
Reisende in Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, ein
Konzept für die Bereitstellung von geeigneten Wohnmöglichkeiten für Reisende in
Frankfurt zu entwickeln und dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: 1953 wurden fahrende Schausteller, Artisten,
Schrotthändler und Jenische, genannt "Reisende", aus innenstadtnahen
Stellplätzen an einen Standort an der Bonameser Straße in einer Randlage
Eschersheims umquartiert (Wohngemeinschaft Bonameser Straße). Ursprünglich
lebten 1.000 Menschen hier, heute sind es nur noch ca. 80. Es besteht seit
einigen Jahren ein Verbot von Neuzuzügen, das durch den Verwalter des
städtischen Grundstücks, die Wohnheim GmbH, sehr restriktiv ausgelegt wird,
sodass sogar Menschen, die ihr Leben lang auf dem Platz gelebt haben, nach dem
Tod der Eltern oder Großeltern ihr Zuhause verlassen müssen. Das lässt den
Schluss zu, dass der Platz geschlossen werden soll. Es stellt sich dadurch die
Frage, wo diese Minderheit, die heute zum großen Teil sesshaft lebt, künftig in
Frankfurt unterkommen soll. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.12.2019, ST 2361
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2020, OM 5679
Antrag vom
19.06.2021, OF 70/9
Auskunftsersuchen vom 08.07.2021, V 116 Beratung
im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9
am 31.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9
am 05.12.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0