Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee
Vorlagentyp: V
Inhalt
S A C H S T A N D :
Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1168
entstanden aus Vorlage:
OF 514/11 vom
03.02.2019 Betreff: Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim
- Hanauer Landstraße und Borsigallee Vorgang: OM 521/16 OBR 11; ST 16/17 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob in der
Anlage auf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 567 b, welche 2015 als eine
temporäre Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen bis Januar 2018
genehmigt wurde, noch Asylbewerber beherbergt werden und wenn ja, in welcher
Anzahl? Falls sich dort noch Personen im Asylverfahren befinden, wann diese
damit rechnen können, die Containeranlage zu verlassen und in einen für
Integration und Teilhabe besser geeignetem Wohnumfeld unterzukommen. Ferner beziehen sich die vorab genannten Fragen auch
auf die Containeranlage in der Borsigallee Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017,
ST 16, wurde die Containeranlage als temporäre Unterkunft für Asylsuchende
bezeichnet. Aufgrund der befristeten Genehmigung wurden eine qualitative
Begrünung der Anlage und ein entsprechender Schallschutz zur Hanauer Landstraße
hin als nicht realisierbar und nachhaltig vertretbar angesehen. Die Zahl der
Asylsuchenden ist mittlerweile in den letzten Jahren kontinuierlich
gesunken. Hessenweit werden temporäre Flüchtlingsunterkünfte aufgelöst und die
Bewohner in einem qualitativ hochwertigeren Wohnumfeld langfristig
untergebracht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.09.2016, OM 521
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.01.2017, ST 16
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 918
Aktenzeichen: 51