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Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee

Vorlagentyp: V

Inhalt

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1168 entstanden aus Vorlage: OF 514/11 vom 03.02.2019 Betreff: Temporäre Asylbewerberunterkunft Fechenheim - Hanauer Landstraße und Borsigallee Vorgang: OM 521/16 OBR 11; ST 16/17 Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob in der Anlage auf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 567 b, welche 2015 als eine temporäre Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen bis Januar 2018 genehmigt wurde, noch Asylbewerber beherbergt werden und wenn ja, in welcher Anzahl? Falls sich dort noch Personen im Asylverfahren befinden, wann diese damit rechnen können, die Containeranlage zu verlassen und in einen für Integration und Teilhabe besser geeignetem Wohnumfeld unterzukommen. Ferner beziehen sich die vorab genannten Fragen auch auf die Containeranlage in der Borsigallee Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 16, wurde die Containeranlage als temporäre Unterkunft für Asylsuchende bezeichnet. Aufgrund der befristeten Genehmigung wurden eine qualitative Begrünung der Anlage und ein entsprechender Schallschutz zur Hanauer Landstraße hin als nicht realisierbar und nachhaltig vertretbar angesehen. Die Zahl der Asylsuchenden ist mittlerweile in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken. Hessenweit werden temporäre Flüchtlingsunterkünfte aufgelöst und die Bewohner in einem qualitativ hochwertigeren Wohnumfeld langfristig untergebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 521 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 918 Aktenzeichen: 51