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Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des Geländes der Flüchtlingsunterkunft

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des Geländes der Flüchtlingsunterkunft Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Bauvorschriften für das oben genannte Objekt dahingehend umzusetzen, daß auf dem Gelände für eine entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes definierte Begrünung mit Grünflächen und Bäumen gesorgt wird. Auf Grund der derzeitigen Nutzung als mittelfristige Wohn-Unterkunft von Menschen ist bei der Bepflanzung auch vorzusehen die Front zur Hanauer Landstraße hin schützend zu bepflanzen. Begründung: Ergänzend zu den existierenden Bauvorschriften, die eine Begrünung auf den Grundstücken in diesem Bereich regelt, scheint eine Begrünung auch im Sinne der derzeitigen Nutzung als Unterkunft für Menschen sinnvoll. So kann eine vernünftig angelegte Begrünung auch in einem minimalen Maße dem Lärmschutz der Bewohner dienen. Zudem dient sie dem Ziel, das Stadtklima nicht weiter zu belasten und eine fortschreitende Versiegelung abzumildern.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 60/11 Betreff: Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des Geländes der Flüchtlingsunterkunft Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Bauvorschriften für das oben genannte Objekt dahingehend umzusetzen, daß auf dem Gelände für eine entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes definierte Begrünung mit Grünflächen und Bäumen gesorgt wird. Auf Grund der derzeitigen Nutzung als mittelfristige Wohn-Unterkunft von Menschen ist bei der Bepflanzung auch vorzusehen die Front zur Hanauer Landstraße hin schützend zu bepflanzen. Begründung: Ergänzend zu den existierenden Bauvorschriften, die eine Begrünung auf den Grundstücken in diesem Bereich regelt, scheint eine Begrünung auch im Sinne der derzeitigen Nutzung als Unterkunft für Menschen sinnvoll. So kann eine vernünftig angelegte Begrünung auch in einem minimalen Maße dem Lärmschutz der Bewohner dienen. Zudem dient sie dem Ziel, das Stadtklima nicht weiter zu belasten und eine fortschreitende Versiegelung abzumildern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 521 2016 Die Vorlage OF 60/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme