Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des Geländes der Flüchtlingsunterkunft
Begründung
Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünug des Geländes der Flüchtlingsunterkunft Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert die Bauvorschriften für das oben genannte Objekt dahingehend umzusetzen, daß auf dem Gelände für eine entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes definierte Begrünung mit Grünflächen und Bäumen gesorgt wird. Auf Grund der derzeitigen Nutzung als mittelfristige Wohn-Unterkunft von Menschen ist bei der Bepflanzung auch vorzusehen die Front zur Hanauer Landstraße hin schützend zu bepflanzen. Begründung: Ergänzend zu den existierenden Bauvorschriften, die eine Begrünung auf den Grundstücken in diesem Bereich regelt, scheint eine Begrünung auch im Sinne der derzeitigen Nutzung als Unterkunft für Menschen sinnvoll. So kann eine vernünftig angelegte Begrünung auch in einem minimalen Maße dem Lärmschutz der Bewohner dienen. Zudem dient sie dem Ziel, das Stadtklima nicht weiter zu belasten und eine fortschreitende Versiegelung abzumildern.