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Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünung des Geländes der Flüchtlingsunterkunft

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 16 Betreff: Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünung des Geländes der Flüchtlingsunterkunft Auf der Liegenschaft Hanauer Landstraße 567 b wurde 2015 eine Einrichtung zur Unterbringung von Flüchtlingen als temporäre Anlage genehmigt. Die Befristung bezieht sich auf den Zeitraum von Februar 2016 bis Januar 2018. Die Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans NO 44c Nr. 1 - Bahnhof Mainkur (Inkraftgetreten am 21.06.1977) hinsichtlich Art und Maß der zulässigen Nutzung wurden dahingehend eingehalten. Darüber hinaus beinhaltet der Bebauungsplan keine Festsetzungen zur Begrünung. Aufgrund der Nutzung als Wohnunterkunft wurde im Bereich zwischen den drei baulichen Anlagen eine offene Rasenfläche beantragt und entsprechend hergestellt. Diese dient der Freizeitfunktion und leistet einen ökologischen Beitrag in angemessenem Umfang. Von einer Begrünung der Vorgartenzone wurde aufgrund der temporären Befristung der Anlage abgesehen. Aus städtebaulicher Sicht dient die Begrünung der Vorgartenzone ökologischen Aspekten und hat im Bereich der östlichen Hanauer Landstraße eine repräsentative Funktion. Ein Lärmschutz für die dahinterliegende Nutzung ist hierdurch nicht gegeben. Aufgrund der befristeten Genehmigung wäre eine qualitative Begrünung der Vorgartenzone zum einen nicht realisierbar innerhalb der genehmigten Nutzungszeit von unter zwei Jahren sowie nachhaltig nicht vertretbar, da die Zufahrt zur Liegenschaft sowie Gestaltung jenes Bereichs auf das jeweilige Nutzungskonzept anzupassen ist. Durch das genehmigte Vorhaben hat sich die städtebauliche und ökologische Situation auf der Liegenschaft dahingehend verbessert, dass baufällige Gebäude abgerissen und ein Teil der bebauten Fläche entsiegelt und als offene Rasenfläche hergestellt werden konnte. Diese kann aufgrund der Lage am Nachbargrundstück in ein nachfolgendes Nutzungskonzept integriert werden. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Bewohner der Flüchtlingsunterkunft wird der Magistrat mobile Begrünungsformen wie Urban Gardening oder flexible Bepflanzungsmöglichkeiten der Fassaden prüfen. Die Begrünung der Liegenschaft sollte dabei einen ökologischen Wert entwickeln können, welcher über die Dauer der beantragten Nutzung hinaus geht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 521 Auskunftsersuchen vom 18.02.2019, V 1168