Umsetzung der Bauvorschriften des Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünung des Geländes der Flüchtlingsunterkunft
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.01.2017, ST 16 Betreff: Umsetzung der Bauvorschriften des
Bebauungsplanes für die Hanauer Landstraße im Bereich Mainkur - Begrünung des
Geländes der Flüchtlingsunterkunft Auf der Liegenschaft Hanauer
Landstraße 567 b wurde 2015 eine Einrichtung zur Unterbringung von
Flüchtlingen als temporäre Anlage genehmigt. Die Befristung bezieht sich auf
den Zeitraum von Februar 2016 bis Januar 2018. Die Festsetzungen des
rechtsverbindlichen Bebauungsplans NO 44c Nr. 1 - Bahnhof Mainkur
(Inkraftgetreten am 21.06.1977) hinsichtlich Art und Maß der zulässigen Nutzung
wurden dahingehend eingehalten. Darüber hinaus beinhaltet der
Bebauungsplan keine Festsetzungen zur Begrünung. Aufgrund der Nutzung als
Wohnunterkunft wurde im Bereich zwischen den drei baulichen Anlagen eine offene
Rasenfläche beantragt und entsprechend hergestellt. Diese dient der
Freizeitfunktion und leistet einen ökologischen Beitrag in angemessenem Umfang.
Von einer Begrünung der Vorgartenzone wurde aufgrund der temporären Befristung
der Anlage abgesehen. Aus städtebaulicher Sicht dient die Begrünung der
Vorgartenzone ökologischen Aspekten und hat im Bereich der östlichen
Hanauer Landstraße eine repräsentative Funktion. Ein Lärmschutz für die
dahinterliegende Nutzung ist hierdurch nicht gegeben. Aufgrund der
befristeten Genehmigung wäre eine qualitative Begrünung der Vorgartenzone zum
einen nicht realisierbar innerhalb der genehmigten Nutzungszeit von unter zwei
Jahren sowie nachhaltig nicht vertretbar, da die Zufahrt zur Liegenschaft sowie
Gestaltung jenes Bereichs auf das jeweilige Nutzungskonzept anzupassen ist.
Durch das genehmigte
Vorhaben hat sich die städtebauliche und ökologische Situation auf der
Liegenschaft dahingehend verbessert, dass baufällige Gebäude abgerissen und ein
Teil der bebauten Fläche entsiegelt und als offene Rasenfläche hergestellt
werden konnte. Diese kann aufgrund der Lage am Nachbargrundstück in ein
nachfolgendes Nutzungskonzept integriert werden. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die
Bewohner der Flüchtlingsunterkunft wird der Magistrat mobile Begrünungsformen
wie Urban Gardening oder flexible Bepflanzungsmöglichkeiten der Fassaden
prüfen. Die Begrünung der Liegenschaft sollte dabei einen ökologischen Wert
entwickeln können, welcher über die Dauer der beantragten Nutzung hinaus geht.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 05.09.2016, OM 521
Auskunftsersuchen
vom 18.02.2019, V
1168