Eine „Spielhölle“ in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen?
Begründung
kann der Magistrat mitteilen und unternehmen? Der Ortsbeirat wolle beschließen: Nach Informationen des Ortsbeirates werden die leerstehenden Geschäftsräume im Gebäude Alt-Niederursel 1 an die Games&More Entertainment vermietet. Dieses Unternehmen betreibt nach eigener Darstellung Spielstätten, die neben Freizeitspaß wie Billard, Dart und Flipper unter anderem auch Geldgeräte zum Glücksspiel anbieten - und dies in Verbindung mit Gastronomie und voraussichtlichen Öffnungszeiten von 16 Stunden am Tag. Die Anwohner im Bereich Alt-Niederursel/Karl-Kautsky-Weg/Niederurseler Landstraße befürchten durch die zu erwartenden Gäste der Spielothek eine negative Wohnumfeldveränderung. Nach Ansicht des Ortsbeirates trägt eine Glücksspielstätte außerdem nicht dazu bei, die sozialen und infrastrukturellen Probleme in einem Stadtteil wie der Nordweststadt zu lösen. Sie fügt sich auch nicht in den Gebietscharakter der näheren Umgebung ein und beeinträchtigt an dieser zentralen Stelle von Niederursel in ihrer üblicherweise auffälligen Schaufenstergestaltung das Stadtbild rund um die historische Scheune am ehemaligen Tankstellendreieck. 200 Meter entfernt befindet sich die Heinrich-Kromer-Grundschule, deren Schulweg in Sichtweite zur Liegenschaft Alt-Niederursel 1 verläuft; zudem gibt es in der unmittelbaren Nachbarschaft des Gebäudes einen Kindergarten (Alt-Niederursel 3) und eine Altenwohnanlage (Eduard-Bernstein-Weg 2-22).