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Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen?

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2013, ST 1592 Betreff: Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen? Der Magistrat kann in der Sache abschließend mitteilen, dass der von der Klägerin eingereichte Berufungsantrag gegen das vom Verwaltungsgericht Frankfurt am 17.12.2012 gesprochene Urteil durch Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 26.09.2013 zurückgewiesen wurde. Die Baugenehmigung wurde durch das Verwaltungsgericht Frankfurt für rechtswidrig erklärt. Der Bauherr kann und darf sie somit nicht mehr in Anspruch nehmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2009, V 1129