Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen?
Vorlagentyp: M
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2013, ST
1592
Betreff: Eine
"Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und
unternehmen? Der Magistrat kann in der Sache
abschließend mitteilen, dass der von der Klägerin eingereichte Berufungsantrag
gegen das vom Verwaltungsgericht Frankfurt am 17.12.2012 gesprochene Urteil
durch Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 26.09.2013
zurückgewiesen wurde. Die Baugenehmigung wurde durch das Verwaltungsgericht
Frankfurt für rechtswidrig erklärt. Der Bauherr kann und darf sie somit nicht
mehr in Anspruch nehmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.10.2009, V
1129