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Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 634 Betreff: Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen? Vorläufige Stellungnahme: Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat inzwischen mit Urteil vom 17.12.2012 die Klage der Spielstättenbetreiberin abgewiesen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim VGH Kassel gestellt, so dass der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.10.2009, V 1129