Eine "Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und unternehmen?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST
634
Betreff: Eine
"Spielhölle" in Niederursel - Was kann der Magistrat mitteilen und
unternehmen? Vorläufige Stellungnahme: Das Verwaltungsgericht
Frankfurt am Main hat inzwischen mit Urteil vom 17.12.2012 die Klage der
Spielstättenbetreiberin abgewiesen. Das Urteil ist aber noch nicht
rechtskräftig. Die Klägerin hat einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim
VGH Kassel gestellt, so dass der Rechtsstreit noch nicht abgeschlossen ist.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.10.2009, V
1129