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Maßnahmen zum Rechtsabbieger in der Hans-Thoma-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Schaltung der Signalanlage wurde bereits im Sommer 2017 dahin gehend geändert, dass zu Fuß Gehende die Hans-Thoma-Straße in einem Zug queren können. Eine sogenannte "bedingt verträgliche Schaltung" der zu Fuß Gehenden mit dem südwärts fahrenden Kraftverkehr auf der Schweizer Straße wird ohne die Installation eines Schutzblinkers abgelehnt. Zwingender Grund für den Schutzblinker ist die große Entfernung des potentiellen Konfliktpunktes zwischen zu Fuß Gehenden und dem rechtsabbiegenden Kfz-Verkehr. Das Kreuzungslayout entspricht daher nicht dem in der Straßenverkehrs-Ordnung vorgesehenen Normalfall bezüglich des Rechtsabbiegens. Wie bereits in der Stellungnahme ST 2070 vom 11.11.2019 mitgeteilt wurde, ist die Nachrüstung eines Schutzblinkers an dem Steuergerät nicht möglich. Ein Austausch des Steuergerätes ist besonders aus wirtschaftlicher Sicht mittelfristig nicht vorgesehen. Im Sinne der Anregung des Ortsbeirates wurde ein Kreuzungslayout entwickelt. Vor dem Hintergrund der anstehenden Aufgaben und der geplanten Entwicklungen in diesem Umfeld wird diese Planung derzeit aber nicht weiterverfolgt.