Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-Straße
Antrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat nochmals, die in der ST 707 zugesagten und in der OM 4094 nochmals erbetenen Maßnahmen am Überweg der Hans-Thoma-Straße kurzfristig umzusetzen, nämlich: a) Rückbau des Drängelgitters, b) Verengung des Rechtsabbiegers auf eine Fahrspur und Markierung einer Sperrfläche sowie c) die Markierung eines Radstreifens.
Begründung
Der Ortsbeirat wartet seit drei Jahren auf die Umsetzung der in der ST 707 zugesagten Maßnahmen. Er ist irritiert über die Verfahrenshindernisse, die der Magistrat in Anbetracht der eher simplen Maßnahme einer Fahrbahnverengung vorbringt. In der ST 2070 ist es nun ein nicht installierbarer Gelbblinker. Gern verweist der Magistrat sonst auf die Überflüssigkeit dieser Gelbblinker, zuletzt in der ST 168/2018, in der es heißt: "Die angesprochene Fußgängerfurt ist für den abbiegenden Kfz-Verkehr gut einsehbar, auch wird dem Autofahrenden bedingt durch den engen Einmündungsbereich ein zu schnelles Abbiegen erschwert." Das trifft ja wohl für die Hans-Thoma-Straße genauso zu. Die vereinbarte Verengung des Rechtsabbiegers geschieht ja gerade zu dem Zweck, die Gefährdung von Fußgängern zu reduzieren. Auch der Verweis auf einen anstehenden Kreuzungsumbau und die Umgestaltung der Schweizer Straße im Zuge des Radentscheids überzeugen nicht. An beinahe jeder Ecke stehen langfristig Umbaumaßnahmen an. Mit der Argumentationsweise könnte der Magistrat praktisch jede Maßnahme auf die lange Bank schieben. Es geht darum kurzfristig Verbesserungen für die Menschen zu erreichen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme