Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2070
Betreff: Maßnahmen zum Rechtsabbieger in die Hans-Thoma-Straße Die in der ST 707 (OM 1168) dem Ortsbeirat zugesagten Maßnahmen am Knotenpunkt Schweizer Straße / Hans-Thoma-Straße setzen voraus, dass für die signaltechnische Einrichtung einer zeitgleichen Grünphase für zu Fuß Gehende und dem KFZ-Verkehr in der Hans-Thoma-Straße, ein Gelbblinker installiert wird. Trotz der Zusage ist diese Änderung an der derzeitig bestehenden Lichtsignalanlage technisch nicht möglich. Daher wird derzeit eine Lösung erarbeitet, die an dem Knotenpunkt für alle Verkehrsteilnehmende eine zufriedenstellende Lösung darstellt. Die Planung sieht vor, dass der gesamte Knoten übersichtlicher gestaltet wird. Dies bedeutet, dass die Geometrie der Kreuzung straßenbaulich verändert werden muss. Zudem ist es erforderlich, die Lichtsignalanlage technisch zu erneuern. Entsprechende finanzielle Mittel für die Umgestaltung des Knotenpunktes müssen in den Haushalt eingestellt werden. Auf Grund des Radentscheides ist für die Schweizer Straße ein städtebaulicher Wettbewerb im Jahr 2020 vorgesehen. Ziel ist es, eine städtebaulich attraktive Lösung zu finden, die die unterschiedlichsten Nutzungsanforderungen betrachtet und hierbei vor allem die Situation für den Radverkehr und die Aufenthaltsqualität für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich verbessert. Im Hinblick auf die geplante Umgestaltung der gesamten Schweizer Straße muss entsprechend geprüft werden, inwieweit dies mit der angesprochenen Umplanung des Knotenpunktes Schweizer Straße / Hans-Thoma-Straße zu vereinbaren ist.