Rechtsabbiegen von der Schweizer Straße in die Hans-Thoma-Straße vereinfachen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 20.01.2017, OM
1168 entstanden aus Vorlage:
OF 268/5 vom
03.01.2017 Betreff: Rechtsabbiegen von der Schweizer Straße in
die Hans-Thoma-Straße vereinfachen Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsregelung an
der Kreuzung Schweizer Straße/Ecke Hans-Thoma-Straße in folgender
Weise zu vereinfachen: 1. Die Ampelschaltung, die die Querung der
Hans-Thoma-Straße für Fußgänger regelt, soll stets eine Fußgängerquerung in
einem Zug ermöglichen. Die Grünphase der Fußgängerquerung über die
Hans-Thoma-Straße soll stets zeitgleich mit der Grünphase des Autoverkehrs auf
der Schweizer Straße geschaltet werden. 2. Das Drängelgitter an der Schweizer Straße/Ecke
Hans-Thoma-Straße ist in der Hans-Thoma-Straße um zwei Meter zu kürzen (vor dem
Eingang zum Reformhaus Freya). Dadurch kann die Fußgängerquerung weniger schräg
markiert werden und ist für Autofahrer, die aus der Schweizer Straße rechts in
die Hans-Thoma-Straße abbiegen, besser einsehbar. 3. Der Rechtsabbieger aus der Schweizer Straße in die
Hans-Thoma-Straße soll auf eine Fahrspur verengt werden. Um das zu erreichen,
soll gegebenenfalls vor dem gekürzten Drängelgitter eine Sperrfläche markiert
und mit Pollern oder Pflanzkästen abgesichert werden (siehe Punkt 4.).
4. Im Rechtsabbieger soll
ein Fahrradstreifen für rechtsabbiegende Fahrradfahrer markiert werden.
5. Nach der Abzweigung der
Städelstraße verengt sich die Fahrbahnbreite der Hans-Thoma-Straße derzeit von
zwei auf eine Spur in westlicher Fahrtrichtung. Da infolge der obigen Maßnahmen die zweite Spur nicht mehr besteht, ist zu prüfen, ob
Parkplätze auf der Hans-Thoma-Straße im Bereich zwischen der Abzweigung und der
Städelstraße 1 eingerichtet und zwei der drei Glascontainer vom Gehweg auf die
Straße verlegt werden können. Begründung: Die vorgeschlagene Regelung ist die am wenigsten
konflikt- und unfallträchtige für Fußgänger und Autofahrer, da alle
Verkehrsteilnehmer diese Form des Rechtsabbiegens kennen und an jeder
Kreuzung davon ausgehen, dass der Verkehr so geregelt ist. Sie entspricht dem
in der Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Normalfall für Rechtsabbieger und
dem überall in Deutschland und überall in Europa gelebten Straßenverhalten und
genießt eine hohe Akzeptanz bei allen Verkehrsteilnehmern. Der Ortsbeirat
befürwortet diese Regelung, um zu vermeiden, dass sich auf der sehr kleinen
Verkehrsinsel immer wieder große Fußgängergruppen sammeln, die durch den
Autoverkehr gefährdet werden. Die obigen Maßnahmen zu 1., 2. und 3. wurden in einem
Ortstermin im Juli 2016 besprochen. Die Punkte 4. und 5. sind Ergänzungen aus
dem Ortsbeirat. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.04.2017, ST 707
Antrag vom
04.01.2019, OF
1115/5
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4094
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2020, OM 5781
Antrag vom
26.07.2020, OF
1703/5
Anregung vom 21.08.2020, OA 599
Aktenzeichen: 32 1