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Gelbes Blinklicht für Fußgängerüberquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 168 Betreff: Gelbes Blinklicht für Fußgängerüberquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße Gelbblinker finden innerhalb des Stadtgebiets nur dort Anwendung, wo besondere Situationen einen solchen Einsatz erfordern. Dies ist vor allem bei Unübersichtlichkeit eines Knotenpunkts oder starkem Kfz-Verkehr, der gleichzeitig mit den zu Fuß Gehenden geführt wird, gegeben. Auf einen regelmäßigen Einsatz von Gelbblinkern soll deshalb gemäß Straßenverkehrs-Ordnung verzichtet werden, da durch einen Gewöhnungseffekt die Wirkung des Gelbblinkers minimiert wird. Die angesprochene Fußgängerfurt ist für den abbiegenden Kfz-Verkehr gut einsehbar, auch wird dem Autofahrenden bedingt durch den engen Einmündungsbereich ein zu schnelles Abbiegen erschwert. Aufgrund dessen wird von der Anbringung von Gelbblinkern an der angesprochenen Lichtsignalanlage Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2429 Antrag vom 28.01.2020, OF 1581/5 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5781