Gelbes Blinklicht für Fußgängerüberquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.02.2018, ST 168 Betreff: Gelbes Blinklicht für
Fußgängerüberquerungen an der Kreuzung Brückenstraße/Schifferstraße
Gelbblinker finden innerhalb des Stadtgebiets nur dort
Anwendung, wo besondere Situationen einen solchen Einsatz erfordern. Dies
ist vor allem bei Unübersichtlichkeit eines Knotenpunkts oder starkem
Kfz-Verkehr, der gleichzeitig mit den zu Fuß Gehenden geführt wird, gegeben.
Auf einen regelmäßigen Einsatz von Gelbblinkern soll deshalb gemäß
Straßenverkehrs-Ordnung verzichtet werden, da durch einen Gewöhnungseffekt die
Wirkung des Gelbblinkers minimiert wird. Die angesprochene Fußgängerfurt ist für den
abbiegenden Kfz-Verkehr gut einsehbar, auch wird dem Autofahrenden bedingt
durch den engen Einmündungsbereich ein zu schnelles Abbiegen erschwert.
Aufgrund dessen wird von der Anbringung von
Gelbblinkern an der angesprochenen Lichtsignalanlage Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.11.2017, OM 2429
Antrag vom
28.01.2020, OF
1581/5
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5781